Gewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie Ihren Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n).
Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen
Hinweise für Erfurt: Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
Bestätigung von Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
Bestätigung von Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb angesiedelt ist.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Kontakt
Formulare
Gewerbe: Gewerbeanmeldung
Gewerbe: Gewerbeabmeldung
Gewerbe: Beiblatt zur Gewerbean-, -um-, -abmeldung
Gewerbe: Gewerbeummeldung
erforderliche Unterlagen
- Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Hinweise für Erfurt: Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
- vollständig ausgefülltes Formular, GewA 1 bei Gewerbeanmeldung, GewA 2 bei Gewerbeummeldung, GewA 3 bei Gewerbeabmeldung
- Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (natürliche Personen)
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters bei persönlicher Vorsprache sowie Vorlage Registerauszug (Amtsgericht) bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister
- Vorlage Genehmigung bei erlaubnis- bzw. zulassungspflichtiger Tätigkeit (z. B. Handwerkskarte von der Handwerkskammer, Erlaubnis nach § 34 d GewO von der IHK)
- Vorlage aktueller Auszüge aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde) und aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde), bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO
- vollständig ausgefülltes Formular, GewA 1 bei Gewerbeanmeldung, GewA 2 bei Gewerbeummeldung, GewA 3 bei Gewerbeabmeldung
- Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (natürliche Personen)
- Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters bei persönlicher Vorsprache sowie Vorlage Registerauszug (Amtsgericht) bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister
- Vorlage Genehmigung bei erlaubnis- bzw. zulassungspflichtiger Tätigkeit (z. B. Handwerkskarte von der Handwerkskammer, Erlaubnis nach § 34 d GewO von der IHK)
- Vorlage aktueller Auszüge aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde) und aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde), bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO
Formulare
- Sie können Ihr Gewerbe persönlich oder im elektronischen Verfahren abmelden.
- Bei persönlicher Abmeldung müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Im elektronischen Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und es besteht kein Unterschriftserfordernis.
- Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe schriftlich oder elektronisch abmelden.
Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Kosten
10,00 Euro
Hinweise für Erfurt: Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
- Anmeldung 25,00 EUR
- Ummeldung 15,00 EUR
- Abmeldung 10,00 EUR
- Zuverlässigkeitsprüfung bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO 40,00 EUR
- Anmeldung 25,00 EUR
- Ummeldung 15,00 EUR
- Abmeldung 10,00 EUR
- Zuverlässigkeitsprüfung bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO 40,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Hinweise für Erfurt: Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
- Fax: 0361 655-7777 oder
- E-Mail: buergeramt@erfurt.de
- Fax: 0361 655-7777 oder
- E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) am 08.09.2021
Stichwörter
Gewerbe-Abmeldung, Produktionsstätte, Betrieb, Abmeldung, Fabrik, Laden, Betriebsabmeldung, Ordnungsamt, Geschäftsverlegung, Inhaber, Betriebsauflösung, Gewerbe, Gewerbeangelegenheit, Unternehmen, Gewerbetreibender, Unternehmensabmeldung, Geschäftsveränderung, Geschäft, Gewerbebetrieb, Gewerbeabmeldung, Gewerbe abmelden, Geschäftsabmeldung, Gewerbeangelegenheiten