Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Online-Dienst
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Gesundheitsamt Ihres Landratsamtes beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Suhl: Gesundheitszeugnis
Ansprechpartner: (03681) 74 28 17
Ansprechpartner: (03681) 74 28 17
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten des Gesundheitsamtes:  Montag: 08.00 – 16.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 – 16.00 Uhr Donnerstag:08.00 – 17.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Sprechzeiten Amtsärztlicher Dienst Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr  Hinweis : Sowie täglich nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742817(MA amtsärztlicher Bereich)
Telefon Festnetz: 03681 742815(Sekretariat)
E-Mail: gesundheitsamt@stadtsuhl.de
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice der Stadt Suhl
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Suhl: Gesundheitszeugnis
Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Sie haben die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einer Onlinebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anzumelden und direkt zu bezahlen.
Online bedeutet, dass Sie an keinem Präsenztermin vor Ort teilnehmen müssen, sondern die Belehrung bequem von zu Hause aus, an Ihrem Arbeitsplatz oder wie es für Sie passend ist, durchführen können. Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung.
Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Sie haben die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einer Onlinebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anzumelden und direkt zu bezahlen.
Online bedeutet, dass Sie an keinem Präsenztermin vor Ort teilnehmen müssen, sondern die Belehrung bequem von zu Hause aus, an Ihrem Arbeitsplatz oder wie es für Sie passend ist, durchführen können. Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022
Stichwörter
Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitsausweis, Gesundheitspass, Gesundheitsschein, Lebensmittelhygiene, Tätigkeit, Gesundheitsamt, IfSG, Infektionsschutz, Lebensmittel, Schulung, Gesundheitsbelehrung, Belehrung, Gesundheit, Infektion, Nachweis, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Gesundheitszeugnis