Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Online-Dienst

    Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    ID: L100038_224027822

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2024

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Zuständigkeit

    An das Gesundheitsamt Ihres Landratsamtes beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Suhl: Gesundheitszeugnis

    Ansprechpartner: (03681) 74 28 17

    Ansprechpartner: (03681) 74 28 17

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 5

    98527 Suhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Geschäftszeiten des Gesundheitsamtes:  Montag: 08.00 – 16.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 – 16.00 Uhr Donnerstag:08.00 – 17.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Sprechzeiten Amtsärztlicher Dienst Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr  Hinweis : Sowie täglich nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742817(MA amtsärztlicher Bereich)

    Telefon Festnetz: 03681 742815(Sekretariat)

    E-Mail: gesundheitsamt@stadtsuhl.de

    Weitere Informationen

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice der Stadt Suhl

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2007

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Suhl: Gesundheitszeugnis

    Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

    Sie haben die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einer Onlinebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anzumelden und direkt zu bezahlen.
    Online bedeutet, dass Sie an keinem Präsenztermin vor Ort teilnehmen müssen, sondern die Belehrung bequem von zu Hause aus, an Ihrem Arbeitsplatz oder wie es für Sie passend ist, durchführen können. Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung.

    Terminbuchung - Stadt Suhl (gotzg.de)

    Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

    Sie haben die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einer Onlinebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anzumelden und direkt zu bezahlen.
    Online bedeutet, dass Sie an keinem Präsenztermin vor Ort teilnehmen müssen, sondern die Belehrung bequem von zu Hause aus, an Ihrem Arbeitsplatz oder wie es für Sie passend ist, durchführen können. Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung.

    Terminbuchung - Stadt Suhl (gotzg.de)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Stichwörter

    Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitsausweis, Gesundheitspass, Gesundheitsschein, Lebensmittelhygiene, Tätigkeit, Gesundheitsamt, IfSG, Infektionsschutz, Lebensmittel, Schulung, Gesundheitsbelehrung, Belehrung, Gesundheit, Infektion, Nachweis, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Gesundheitszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024