Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde beantragen

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_213007059

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ländereck

    Adresse

    Hausanschrift

    Ronneburger Str. 68a

    07580 Seelingstädt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Abzweig Bfw

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036608 963-10

    Fax: 036608 963-25

    E-Mail: info@laendereck.de

    Internet

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte in der Information im Erdgeschoss melden.

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ronneburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1-2

    07580 Ronneburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Bahnhofstrasse
      Linien:
      • Regionalbahn: Gera - Altenburg
      • Regionalbahn: Gera - Gößnitz
    • Haltestelle: Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Markt
      Linien:
      • Bus: Gera - Friedmannsdorf
      • Bus: Gera - Haselbach
      • Bus: Gera - Zwickau
      • Bus: Gera - Altenburg
    • Haltestelle: Haltestelle Ronneburg/Thür. - Zeitzerstrasse
      Linie:
      • Bus: Gera - Beiersdorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 036602 536-100

    Telefon Festnetz: 036602 536-21

    E-Mail: standesamt@ronneburg.de

    Kontaktperson

    • Herr Regel

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Ronneburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Ronneburg

    IBAN: DE54 8305 0000 0000 2204 69

    BIC: HELADEF1GER

    Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
    • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kindesanmeldung, Sohn, Standesamtsangelegenheit, Geburtsurkunde international, internationale Geburtsurkunde, Geburtstag, Mutter, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Standesamt, Vater, Tochter, Nachwuchs, Kind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de