Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde beantragen

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

    Hinweise für Niederorschel: Geburtsurkunde Ausstellung / Geburtenregister

    Eine Geburtsurkunde u.a. benötigt zur Beantragung von Eltern- sowie Kindergeld, Beantragung des ersten Personalausweises, Eröffnung eines Bankkontos, Abschluss einer Versicherung oder zur Anmeldung einer Eheschließung.

    Wer kann eine Geburtsurkunde beantragen?
    - das Kind, auf das sich der Eintrag bezieht
    - Vorfahren, Ehegatten oder Abkömmlinge des Kindes
    - Geschwisterkind, wenn es ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann
    - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
    Mindestalter der Antragsberechtigten: 16 Jahre 

    Voraussetzung zur Ausstellung:
    - Geburt in einem der nachstehenden Ereignisorte und Zeiträume:  
      - Deuna / Vollenborn                     von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Gerterode                                   von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Hausen                                       ab 01.01.1996  (davor Standesamt Leinefelde/Worbis)
      - Hüpstedt                                     1874 (danach Standesamt Mühlhausen/Thüringen)
      - Kleinbartloff / Reifenstein            von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Niederorschel / Oberorschel       von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Rüdigershagen                            von 1874 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Zaunröden                                   von 1874 bis 30.06.1950 (danach Standesamt Mühlhausen / Thüringen)

    Hinweise: Für Urkunden von Personen, die vor 1874 geboren wurden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt.

    Im Zeitraum Januar 1986 bis Dezember 1995 gab es in Niederorschel kein Standesamt. Bitte wenden Sie sich für Beurkundungen in diesem Zeitraum an das zuständige Beuurkundungsstandesamt.

    Nach Ablauf der Fortführungsfristen gem. § 5 Abs. 5 PStG (hier 110 Jahre) können aus dem vorhandenen Geburtenregister nur noch beglaubigte Archivkopien angefertigt werden. Geburtsurkunden werden dann nicht mehr ausgestellt.
     

    Eine Geburtsurkunde u.a. benötigt zur Beantragung von Eltern- sowie Kindergeld, Beantragung des ersten Personalausweises, Eröffnung eines Bankkontos, Abschluss einer Versicherung oder zur Anmeldung einer Eheschließung.

    Wer kann eine Geburtsurkunde beantragen?
    - das Kind, auf das sich der Eintrag bezieht
    - Vorfahren, Ehegatten oder Abkömmlinge des Kindes
    - Geschwisterkind, wenn es ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann
    - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
    Mindestalter der Antragsberechtigten: 16 Jahre 

    Voraussetzung zur Ausstellung:
    - Geburt in einem der nachstehenden Ereignisorte und Zeiträume:  
      - Deuna / Vollenborn                     von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Gerterode                                   von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Hausen                                       ab 01.01.1996  (davor Standesamt Leinefelde/Worbis)
      - Hüpstedt                                     1874 (danach Standesamt Mühlhausen/Thüringen)
      - Kleinbartloff / Reifenstein            von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Niederorschel / Oberorschel       von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Rüdigershagen                            von 1874 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Zaunröden                                   von 1874 bis 30.06.1950 (danach Standesamt Mühlhausen / Thüringen)

    Hinweise: Für Urkunden von Personen, die vor 1874 geboren wurden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt.

    Im Zeitraum Januar 1986 bis Dezember 1995 gab es in Niederorschel kein Standesamt. Bitte wenden Sie sich für Beurkundungen in diesem Zeitraum an das zuständige Beuurkundungsstandesamt.

    Nach Ablauf der Fortführungsfristen gem. § 5 Abs. 5 PStG (hier 110 Jahre) können aus dem vorhandenen Geburtenregister nur noch beglaubigte Archivkopien angefertigt werden. Geburtsurkunden werden dann nicht mehr ausgestellt.
     

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_213008973

    Beschreibung

    Eine Urkunde aus dem Geburtsregister kann nur von der eingetragenen Person (im Folgenden als „Kind” bezeichnet) beantragt werden sowie von seinem Ehegatten bzw. Lebenspartner, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Die Benutzung des Geburtenregisters ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligter sind die Eltern und das Kind. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Die gewünschte Urkunde stellt das Standesamt aus, das die Geburt des Kindes beurkundet hat. Ist Ihnen dieses nicht bekannt, wenden Sie sich an den für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Standesbeamten. Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beträgt sie EUR 10,–. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jedes weitere Stück EUR 10,–. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden.Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederorschel

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 51

    37355 Niederorschel

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036076 557-0

    Fax: 036076 557-80

    E-Mail: gemeinde@niederorschel.de

    De-Mail: vg@eichsfelder-kessel.de-mail.de

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
    • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Hinweise für Thüringen: Geburtsurkunde Ausstellung

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)