Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung beantragen

    Zur Ausübung der Angelfischerei ist die Beantragung und Erteilung eines Fischereischeines in Thüringen notwendig. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein aufgrund der Fischereischeinpflicht.

    Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung nicht erforderlich machen.

    Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein zum Fischfang, der beim Fischereiberechtigten (Besitzer des Fischereirechtes) oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.

    Online-Dienst

    Fischereischein Ausstellung beantragen

    ID: L100038_218203197

    Beschreibung

    Zur Ausübung der Angelfischerei ist die Beantragung und Erteilung eines Fischereischeines in Thüringen notwendig. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der zuständigen Gemeinde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ihren Fischereischein erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Treffurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    99830 Treffurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Blobach
      Linie:
      • Bus: 170, 75 und 76

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 36923 51538

    Telefon Festnetz: +49 36923 5150

    E-Mail: post@treffurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20

    BIC: GENODEF1ESW

    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Formulare

    Antrag auf Neuausstellung / Verlängerung eines Fischereischeines - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Treffurt - FB Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    99830 Treffurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Blobach
      Linie:
      • Bus: 170, 75 und 76

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 36923 51521

    Fax: +49 36923 51519

    E-Mail: ordnungsamt@treffurt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20

    BIC: GENODEF1ESW

    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtverwaltung Treffurt

    Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt

    IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Formulare

    Antrag auf Neuausstellung / Verlängerung eines Fischereischeines - (Thüringen)

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen Fischerprüfung oder Nachweis über fischereiliche Ausbildung (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürFischG, § 33 Abs. 2 ThürFischAVO)
    • Personalausweis
    • Passbild

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Nach dem Ablegen der Fischerprüfung nach den Thüringer Voraussetzungen kann ein Fischereischein erteilt werden.
    • Die Verlängerung von Fischereischeinen erfolgt analog der Neuerteilung.
    • Keine Verlängerungsmöglichkeit besteht bei Fischereischeinen auf Lebenszeit, Vierteljahresfischereischeinen und Jugendfischereischeinen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Regelungen hierzu trifft die zuständige Gemeinde i. V. m. dem zuständigen Landratsamt/oder kreisfreien Stadt.

    Verfahrensablauf

    Fischereischeine sind bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen,

    nach einem von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Muster mit der entsprechenden Gültigkeitsdauer.

    Fristen

    Fristen sind im Gesetz bzw. der Verordnung nicht definiert. Jedoch kann die zuständige Gemeinde i. V. m. dem zuständigen Landratsamt/oder kreisfreie Stadt Reglungen hierzu bekannt geben.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des beantragten Fischereischeins. Mit der Ausstellungsgebühr wird die Fischereiabgabe erhoben.

    § 37 ThürFischAVO (Fischereischeingebühr und Fischereiabgabe) bezüglich der Thüringer Gebühren.

    (1) Die Fischereischeingebühr beträgt für

    1. den Jahresfischereischein 8,00 Euro

    2. den Fünfjahresfischereischein 15,00 Euro, 

    3. den Zehnjahresfischereischein 20,00 Euro

    4. den Fischereischein auf Lebenszeit 45,00 Euro

    5. den Jugendfischereischein 5,00 Euro,

    6. den Vierteljahresfischereischein 10,00 Euro, 

    7. die Ausstellung einer Zweitschrift 8,00 Euro,

    (2) Die Fischereiabgabe beträgt für

    1. den Jahresfischereischein 10,00 Euro,

    2. den Fünfjahresfischereischein 30,00 Euro,

    3. den Zehnjahresfischereischein 50,00 Euro,

    4. den Fischereischein auf Lebenszeit 200,00 Euro,

    5. den Jugendfischereischein 7,00 Euro,

    6. den Vierteljahresfischereischein 15,00 Euro

    (3) Die Fischereiabgabe wird von den nach § 30 ThürFischG zuständigen Stellen vor der Erteilung eines Fischereischeins erhoben. Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe sind von den zuständigen Stellen an die oberste Fischereibehörde jeweils zum 30. April und 31. Oktober eines Jahres über die hierfür geltende Bankverbindung zu überweisen. Die durchgeführten Überweisungen sind von den nach § 30 ThürFischG zuständigen Stellen nach einem von der obersten Fischereibehörde vorgegebenen Muster bis zum zehnten Tag des auf die Überweisung folgenden Kalendermonats der obersten Fischereibehörde zu melden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

    Zehnjahresfischereischein, Beantragung, Fünfjahresfischereischein, Jahresfischereischein, Schein, Vierteljahresfischereischein, Fischereischein auf Lebenszeit, Angelschein, Fischerei, Jugendfischereischein, Angelerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de