Schutz der Sonn- und Feiertage - Ausnahmen
An Sonn- und Feiertagen herrscht Arbeitsruhe und es dürfen keine Tätigkeiten ausgeführt werden, welche die Ruhe des Tages stören könnten. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dann können jedoch Ausnahmen zugelassen werden. Diese müssen Sie beantragen.
Beschreibung
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich - abgesehen von im Thüringer Feiertagsgesetz festgelegten Ausnahmen - allgemeine Arbeitsruhe, und es sind weiterhin alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen.
Aus wichtigen Gründen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden, wobei jedoch eine Störung von Gottesdiensten nicht eintreten darf.
In Thüringen werden 10 von 15 der in den Ländern in teils unterschiedlicher Auswahl beobachteten gesetzlichen Feiertage landesweit begangen. Diese sind der Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag sowie der 1. und 2. Weihnachtstag. Der Fronleichnamstag ist nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Wohnbevölkerung geschützt.
Fronleichnam:
Da es immer wieder Unsicherheiten zur Regelung des Fronleichnamstages in Thüringen gibt, wurde hierzu ein Merkblatt erstellt, das hier eingesehen werden kann.
Der Fronleichnamstag ist gesetzlicher Feiertag nur in den Gemeinden bzw. Ortsteilen, die im Merkblatt aufgeführt sind.
Für Arbeitnehmer ist darauf hinzuweisen, dass für diesen Feiertag jeweils das Recht des Arbeitsortes maßgeblich ist.
Gleiches gilt im Verhältnis zu Arbeitsstätten außerhalb Thüringens.
Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz
Hinweise für Erfurt: Ausnahmegenehmigung zum Fahren mit LKW über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen (Sonntagsfahrverbot) sowie der Ferienreiseverordnung
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständige Stellen
-
für die Genehmigung von Ausnahmen: die Gemeinden
- bei Ausnahmen, die sich über das Gebiet einer Gemeinde hinaus erstrecken: das Landratsamt
- bei Ausnahmen über die Kreisgrenzen hinaus: die unteren Verkehrsbehörden
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtmuseum/Kaisersaal
Linie:- Straßenbahn: 1, 5
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fritzsche (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-4332
Herr Eulitz (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4337
Herr Döllstedt (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4338
Herr Schirmer (Hauptsachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4334
Herr Dittrich (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4367
Frau Theis (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-4335
Herr Schäfer (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4368
Herr Opitz (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4326
Herr Woitok (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-4336
Sekretariat (Tiefbau- und Verkehrsamt)
Telefon Festnetz: 0361 655-4301
Frau Wirtz (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-4333
Internet
Formulare
Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Bus: 9, 51, 60
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 52, 61, 155, 234/235
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kohlhoff (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7817
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Förster (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7833
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Schröder (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7835
E-Mail: Buergeramt@Erfurt.de
Frau Ließ (Sachgebietsleiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7820
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Schneider (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7837
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Frau Oppermann (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7815
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Frau Langhammer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7828
Frau Andreß (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0361 655-7803
Internet
Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Für die Ausnahme müssen wichtige Gründe vorliegen. Das Umsatzinteresse von Ladeninhabern oder das Erwerbsinteresse potenzieller Käufer stellen keine wichtigen Gründe dar.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid (einer Gemeinde oder eines Landratsamts) kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Behörde erhoben werden, die den Bescheid erlassen hat. (Gegen den Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.)
Kosten
Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung kann je nach Art und Umfang von 10 bis 250 Euro je Tag betragen.
Für Ausnahmen für den Betrieb von Waschanlagen für Personenkraftwagen beträgt die Gebühr zwischen 10 und 500 Euro je Jahr.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz schließen ggf. nach anderen Vorschriften notwendige Erlaubnisse (z. B. übermäßige Strassenbenutzung § 29 StVO) nicht ein.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.04.2015
Stichwörter
Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Sonntagsbetrieb, Feiertagsbetrieb