Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist (z.B. im Taxi, Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen), benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern. Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Führerschein erteilen zur Fahrgastbeförderung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Beantragung erfolgt bei der Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.3 Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aus organisatorischen Gründen arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde bis auf Weiteres ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist unter den Rufnummern 03675/871-490, -503 und -280 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de möglich.
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-280
Telefon Festnetz: 03675 871-490
Telefon Festnetz: 03675 871-503
Fax: 03675 871-488
Kontaktperson
Frau M. Lipfert
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-280
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Frau J. Eckardt
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-503
Fax: 03675 871-404
Frau K. Jäger
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-490
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bei Vorlage Reisepass, diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- EU-/EWR-Führerschein
- Lichtbild
- Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind,
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
- Antragsformular (siehe Formulare)
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- EU-/EWR-Führerschein
- Lichtbild
- Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- bei Ersterteilung bzw. ab Vollendung des 60. Lebensjahres: Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Nr. 2 der Anlage 5 FeV (wird von der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Antragsbearbeitung beauftragt)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
- falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich: Fachkundenachweis
- Antragsformular (siehe Formulare)
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als drei Monate)
- EU-/EWR-Führerschein
- Lichtbild
- Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- bei Ersterteilung bzw. ab Vollendung des 60. Lebensjahres: Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Nr. 2 der Anlage 5 FeV (wird von der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen der Antragsbearbeitung beauftragt)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
- falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich: Fachkundenachweis
Formulare
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Voraussetzungen
- Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
- persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung
Rechtsgrundlage(n)
- § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Thüringer Rettungsdienstgesetz § 26 (1) ThürRettG
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Erteilung bzw. Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Eintragung im Führerschein zur Fahrgastbeförderung oder Versagung
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
- persönliche Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
- Ausstellung und Aushändigung bzw. Verlängerung der Berechtigung oder Versagung
- persönliche Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
- Ausstellung und Aushändigung bzw. Verlängerung der Berechtigung oder Versagung
Fristen
Bei einer Versagung gilt die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche einmonatige Widerspruchsfrist.
Kosten
Die Gebühren für die Erteilung, Verlängerung und Versagung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) sind im 2. Abschnitt der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt (Nrn. 201 ff.):
- Nr. 201: Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer FzF (5,10 EUR)
- Nr. 202.1: Ersterteilung oder Erweiterung einer FzF (33,20 EUR)
- bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung zusätzlich 10,20 bis 35,80 EUR
- Nr. 202.3: Erteilung einer FzF nach vorangegangener Versagung oder Entziehung der FzF (33,20 bis 256,00 EUR)
- Nr. 203: Ortskundeprüfung (20,50 bis 57,30 EUR)
- Nr. 204: Verlängerung der Geltungsdauer einer FzF und Eintragung im Führerschein zur Fahrgastbeförderung (28,60 EUR)
- Nr. 205: Änderung oder Ergänzung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (ausgenommen Erweiterungen und Verlängerungen (7,70 EUR))
- Nr. 206: Versagung der Erteilung oder Erweiterung einer FzF; Versagung der Verlängerung der Geltungsdauer einer FzF; Entziehung, Widerruf oder Rücknahme einer FzF (33,20 bis 256,00 EUR)
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert, wenn
1. er seine geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 nachweist,
2. er nachweist, dass er die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß § 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nummer 2 erfüllt und
3. er durch Vorlage der Unterlagen nach Absatz 4 Nummer 2a nachweist, dass er die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021