Fahrerlaubnis Erteilung

    Fahrerlaubnis beantragen

    Sie wollen ein Kraftfahrzeug führen? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.

    Beschreibung

    Bevor Sie in den Besitz eines Führerscheins kommen, der Sie zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr berechtigt, müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren.

    Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Gotha - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    18.-März-Straße 50

    99867 Gotha

    Parkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03621 214-593

    Fax: 03621 214-514

    E-Mail: STVA@kreis-gth.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2008 (von: Dorith Schettel)

    Technisch geändert am 11.09.2023 (von: Schettel, Dorith)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (beim Ausfüllen sind auch die Fahrschulen behilflich)
    • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • Meldebescheinigung vo dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 29.05.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)