Landratsamt Gotha - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Gotha (Thüringen)
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen
- Erteilen einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
- Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR beantragen
- Führerschein ausländisch - umschreiben lassen
- Führerschein beantragen
- Führerschein Fahrverbot und Führerscheinentzug - Auskunft erhalten
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust