Führerschein beantragen
Hier erhalten Sie Informationen zur Ausstellung eines Führerscheins.
Beschreibung
Mit dem Führerschein weisen Personen nach, welche Fahrzeugklassen von ihnen geführt werden dürfen.
Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.
Online-Dienst
Digitaler Führerscheinantrag - Erstantrag
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
- Paypal
- Kreditkarten
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder (soweit von Ihrem Landkreis oder Ihrer Kommune angeboten) digital über den Onlinedienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Führerscheinwesen
Beschreibung
In der Fahrerlaubnisbehörde wird die allgemeine Fahrerlaubnis auf Antrag erteilt, erweitert, umgeschrieben, bei Verlust ersetzt oder aufgrund Verkehrsordnungswidrigkeiten entzogen. Auch die Fahrerlaubnis mit 17 (begleitendes Fahren) wird hier auf Antrag erteilt. Zum Zweck der Erteilung von Fahrerlaubnissen arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde eng mit den Fahrschulen zusammen.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
- Haltestelle: Busbahnhof
Linien:- Bus: 209
- Bus: 201
- Bus: 212
- Bus: 200
- Bus: 220
- Bus: 216
- Bus: 206
- Bus: 210
- Bus: 205
- Bus: 243
- Bus: 242
- Bus: 211
- Bus: 208
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-720
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Antrag auf Erteilung/Verlängerung/Umtausch einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge
PKW, LKW, KFZ, Führerschein
Kontrollblatt für das Führerscheinwesen
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
erforderliche Unterlagen
Allgemein:
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
- schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten, wenn Antragsteller noch minderjährig ist (spezielle Antragsformulare haben insbesondere die Fahrschulen)
- wenn Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung nicht anwesend sind, sind Personalausweiskopien erforderlich
- bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen (Negativbescheinigung Jugendamt, Urteil o.Ä.)
Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Nr. 2 der Anlage 5 zur FeV; darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"; dieses ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Formulare
Zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei wird Ihre Unterschrift benötigt.
Diese leisten Sie bei der persönlichen Antragstellung vor Ort in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder (soweit vom Landkreis oder von Ihrer Kommune angeboten) digital bei der elektronischen Antragstellung über den Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021
Stichwörter
Führerschein auf Probe, Führerschein ausstellen, Lappen, Fahren, EU-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis