Einkommensteuer festsetzen
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.
Beschreibung
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.
Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.
Aufwendungen für die private Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für solche Aufwendungen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, selbst wenn sie seinen Beruf oder seine Tätigkeit fördern.
Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (Mein ELSTER) an die Finanzämter entwickelt.
Online-Dienst
ELSTER
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachfolgend ermitteln.
Ansprechpartner
Finanzamt Ilmenau
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Friedhof
Linie:- Bus: 301, 302
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3638-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner
Kontakt
Fax: 0361 573638-111
Telefon Festnetz: 0361 573638-000
Internet
erforderliche Unterlagen
- Einkommensteuererklärung
- Ggfs. Registrierung "Mein ELSTER"
Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung "Mein ELSTER" ist eine Registrierung erforderlich.
- Gewinnermittlungsunterlagen (Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, ggf. Anlagen zur Gewinnermittlung)
Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, können Sie auch den Hinweisen im jeweiligen Steuererklärungsvordruck entnehmen.
Formulare
Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung ("Mein ELSTER") erstellt und übermittelt werden.
Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros) und nachfolgend
Voraussetzungen
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- selbstständiger Arbeit,
- nichtselbstständiger Arbeit,
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung sowie
- sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Der Einkommensteuerbescheid kann mit einem Rechtsbehelf (sog. Einspruch) angefochten werden und ist dann vom Finanzamt nochmals zu überprüfen.
Fristen
Abgabefrist der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich:
- 31.07. des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres, wenn Sie steuerlich nicht beraten sind
- 28.02. bzw. 29.02. des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres, wenn Sie steuerlich beraten sind
Bearbeitungsdauer
Wie lange die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung bzw. die Festsetzung der Einkommensteuer dauert, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Mehr Informationen zur Einkommensteuer erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TFM am 01.10.2021
Stichwörter
Fristverlängerung, Einkommenssteuer, Einkommensteuertabelle, Einkommensteuererklärung, Elster, Einkommensteuer, Einkommensteuerausgleich, Finanzamt, elektronische Steuererklärung, Steuerbescheid