Einkommensteuer Festsetzung

    Einkommensteuer festsetzen

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

    Beschreibung

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.

    Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.

    Aufwendungen für die private Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für solche Aufwendungen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, selbst wenn sie seinen Beruf oder seine Tätigkeit fördern.

    Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (Mein ELSTER) an die Finanzämter entwickelt.

    Online-Dienst

    ELSTER

    ID: L100038_212506176

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachfolgend ermitteln.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Mühlhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Martinistraße 22

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3613-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 573613-000

    Fax: 0361 573613-100

    E-Mail: poststelle@finanzamt-muehlhausen.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensteuererklärung
    • Ggfs. Registrierung "Mein ELSTER"

    Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung "Mein ELSTER" ist eine Registrierung erforderlich.

    • Gewinnermittlungsunterlagen (Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, ggf. Anlagen zur Gewinnermittlung)

    Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, können Sie auch den Hinweisen im jeweiligen Steuererklärungsvordruck entnehmen.

    Formulare

    Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung ("Mein ELSTER") erstellt und übermittelt werden.

    Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros) und nachfolgend

    Voraussetzungen

    Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

    • Land- und Forstwirtschaft,
    • Gewerbebetrieb,
    • selbstständiger Arbeit,
    • nichtselbstständiger Arbeit,
    • Kapitalvermögen
    • Vermietung und Verpachtung sowie
    • sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Einkommensteuerbescheid kann mit einem Rechtsbehelf (sog. Einspruch) angefochten werden und ist dann vom Finanzamt nochmals zu überprüfen.

    Fristen

    Abgabefrist der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich:

    • 31.07. des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres, wenn Sie steuerlich nicht beraten sind
    • 28.02. bzw. 29.02. des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres, wenn Sie steuerlich beraten sind

    Bearbeitungsdauer

    Wie lange die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung bzw. die Festsetzung der Einkommensteuer dauert, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mehr Informationen zur Einkommensteuer erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TFM am 01.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fristverlängerung, Einkommenssteuer, Einkommensteuertabelle, Einkommensteuererklärung, Elster, Einkommensteuer, Einkommensteuerausgleich, Finanzamt, elektronische Steuererklärung, Steuerbescheid

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de