Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur Eheschließung im Ausland ausgestellt. Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
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Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Hat der Eheschließende weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-541(Leitung Standesamt)
Telefon Festnetz: 03693 454-542(Sachbearbeitung Standesamt)
Telefon Festnetz: 03693 454-543(Sachbearbeitung Standesamt)
Telefon Festnetz: 03693 454-544(Sachbearbeitung Standesamt)
Telefon Festnetz: 03693 454-545(Bürgerbüro)
Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftsbereich Bürgerdienste)
E-Mail: standesamt@meiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
E-Mail: buergerdienste@meiningen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim zuständigen Standesamt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Standesamt. Sofern dieses einen Online-Dienst zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag beziehungsweise Ihre Unterlagen einreichen.
Kosten
In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.11.2024
Stichwörter
Bescheinigung, Eheschließung im Ausland, Heimataufgebot, Ehefähigkeit, Ledigkeitsbescheinigung, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Hochzeit im Ausland, Hochzeit, Ausland, Ehe, Ehefähigkeitszeugnis, ehefähig, Heirat, Zeugnis, Ledigkeitsnachweis, Vermählung, Ausländer, Marriage, Heiratsgenehmigung