Dorferneuerung und –entwicklung – Förderung beantragen
Sie wollen Ihre Gemeinde baulich oder mithilfe eines ganzheitlichen Konzepts aufwerten? Sie wollen für Ihre Gemeinde ein Dorfgemeinschaftshaus? Sie wollen historische Bausubstanz erhalten und umnutzen? Dann beantragen Sie eine Förderung für Dorferneuerung und -entwicklung.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Dorferneuerung und Dorfentwicklung beantragen. Die Regelfördersätze für die Dorferneuerung und –entwicklung betragen 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Gemeinde und gemeinnützigen juristischen Personen, sonst bis zu 35 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
Was wird gefördert?
- Beratung und Betreuung zur Umsetzung der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte (GEK)
- Aufwendungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung,
- Investive Vorhaben wie zum Beispiel Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hofflächen,
- Umnutzung dörflicher Bausubstanz
- und anderes mehr.
Online-Dienst
PORTIA – Das Agrarportal
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Hinweise für Suhl: Dorferneuerung
Ansprechpartner:
Tel.: 03681/74 - 24 67
Ansprechpartner:
Tel.: 03681/74 - 24 67
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 45 - Regionale Landentwicklung Südwestthüringen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
PORTIA Servicehotline
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361 574013-333
E-Mail: portia.post@tlllr.thueringen.de
Internet
Stadtverwaltung Suhl - Stabsstelle für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Parkplatz: null
Anzahl: 53
Neues Rathaus
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742420(Sekretariat)
Telefon Festnetz: 03681 742456(Stadtkonservatorin/ Denkmalpflege)
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Eine Förderung beantragen können Sie als
Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Um einen gezielten und wirkungsvollen Mitteleinsatz zu gewährleisten, werden die Fördermittel vorrangig in anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes eingesetzt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
Fristen
15. Januar für das laufende Jahr, zur Anerkennung als Förderschwerpunkt bis zum 15.03. für das Folgejahr mittels formlosem Antrag
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter
Bemerkungen
Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 20.03.2023