Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung durch die Maßnahme Dorfentwicklung - Zuschuss Gewährung

    Dorferneuerung und –entwicklung – Förderung beantragen

    Sie wollen Ihre Gemeinde baulich oder mithilfe eines ganzheitlichen Konzepts aufwerten? Sie wollen für Ihre Gemeinde ein Dorfgemeinschaftshaus? Sie wollen historische Bausubstanz erhalten und umnutzen? Dann beantragen Sie eine Förderung für Dorferneuerung und -entwicklung.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung für Dorferneuerung und Dorfentwicklung beantragen. Die Regelfördersätze für die Dorferneuerung und –entwicklung betragen 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Gemeinde und gemeinnützigen juristischen Personen, sonst bis zu 35 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.

    Was wird gefördert?

    • Beratung und Betreuung zur Umsetzung der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte (GEK)
    • Aufwendungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung,
    • Investive Vorhaben wie zum Beispiel Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hofflächen,
    • Umnutzung dörflicher Bausubstanz
    • und anderes mehr.

    Hinweise für Gera: Dorferneuerung

    Diese Leistung bezieht sich lediglich auf Ortsteile der Stadt Gera

    Diese Leistung bezieht sich lediglich auf Ortsteile der Stadt Gera

    Online-Dienst

    PORTIA – Das Agrarportal

    ID: L100038_213368641

    Beschreibung

    Im Thüringer Agrarportal PORTIA können Sie verschiedene Fördermaßnahmen der Landwirtschaft und des ländlichen Raums beantragen. Der jeweilige Antragsdienst kann nach Anmeldung im Portal gestartet werden. PORTIA befindet sich zur Zeit noch im Aufbau und wird stetig um neue Antragsdienste erweitert.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 5

    07545 Gera

    Zweigstelle Gera

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574065-101

    Fax: +49 361 574164-333

    E-Mail: post.gera@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2021 (von: Koch, Hans Christian)

    Technisch geändert am 29.12.2021 (von: Koch, Hans Christian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    PORTIA Servicehotline

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 3

    99601 Sömmerda

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 574013-333

    E-Mail: portia.post@tlllr.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2023 (von: Koch, Hans Christian)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Krug, Christin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Eine Förderung beantragen können Sie als

    Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

    Die Förderung erfolgt in ländlich geprägten Orten. Hierunter fallen Gemeinden und Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Um einen gezielten und wirkungsvollen Mitteleinsatz zu gewährleisten, werden die Fördermittel vorrangig in anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes eingesetzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.

    Fristen

    15. Januar für das laufende Jahr, zur Anerkennung als Förderschwerpunkt bis zum 15.03. für das Folgejahr mittels formlosem Antrag

    Kosten

    Die Antragstellung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter

    Hinweise für Gera: Dorferneuerung

    Die Stadt Gera stellt beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung den Antrag zur Aufnahme als Förderschwerpunkt zur Dorferneuerung eines Ortsteiles der Stadt Gera.

    Mit der Bestätigung der Aufnahme wird auf dieser Grundlage eine Dorfentwicklungsplanung erstellt. In dieser werden einzelne Maßnahmen festgelegt, welche durch die Stadt Gera umgesetzt werden sollen. Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem Dorfentwicklungsbeirat prioritär mit Kostenschätzung abgestimmt.

    Anhand der Prioritätenliste und der Möglichkeiten der Einstellung der Haushaltsmittel der Stadt Gera wird für eine Einzelmaßnahme der Fördermittelantrag bis zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt.

    Private Vorhabenträger können bei Bestätigung als Förderschwerpunkt ihr eigenes Vorhaben in Abstimmung mit der Stadt Gera zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragen.

    Die Stadt Gera stellt beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung den Antrag zur Aufnahme als Förderschwerpunkt zur Dorferneuerung eines Ortsteiles der Stadt Gera.

    Mit der Bestätigung der Aufnahme wird auf dieser Grundlage eine Dorfentwicklungsplanung erstellt. In dieser werden einzelne Maßnahmen festgelegt, welche durch die Stadt Gera umgesetzt werden sollen. Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem Dorfentwicklungsbeirat prioritär mit Kostenschätzung abgestimmt.

    Anhand der Prioritätenliste und der Möglichkeiten der Einstellung der Haushaltsmittel der Stadt Gera wird für eine Einzelmaßnahme der Fördermittelantrag bis zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt.

    Private Vorhabenträger können bei Bestätigung als Förderschwerpunkt ihr eigenes Vorhaben in Abstimmung mit der Stadt Gera zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragen.

    Bemerkungen

    Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 20.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)