• Lindewerra (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

Denkmalpflege

Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz bzw. zur Förderung der Pfelge von Denkmalen müssen Sich an die zuständige Stelle wenden.

Beschreibung

Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.

Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.

Online-Dienst

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen

ID: L100038_227131117

Beschreibung

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Version

Technisch erstellt am 19.03.2025

Technisch geändert am 19.03.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Zuständigkeit

Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.

Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Thüringen dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.

Ansprechpartner

Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Bauaufsichtsamt

Adresse

Hausanschrift

Leinegasse 11

37308 Heilbad Heiligenstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1162

37301 Heilbad Heiligenstadt

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03606 650-6301

E-Mail: bauaufsichtsamt@kreis-eic.de

E-Mail: denkmalschutz@kreis-eic.de(Bitte schreiben Sie an diese Adresse bei Anliegen, die den Denkmalschutz betreffen.)

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG

Stichwörter

Bau, Bauamt, Baubehörde, Baubereich, Bauen, Bauordnung, Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz, Bauverwaltung, Bebauungsplanung, Fachbereich Bauverwaltung, Fachdienst Bau, Untere Bauaufsicht, Untere Baubehörde

Version

Technisch erstellt am 17.07.2007

Technisch geändert am 19.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA)

Adresse

Hausanschrift

Petersberg 12

99084 Erfurt

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57341-4300

Fax: 0361 57341-4390

E-Mail: post.erfurt@tlda.thueringen.de

Internet

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG

Version

Technisch erstellt am 01.06.2011

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 12.03.2025

Stichwörter

Denkmalschutz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024