Bestattung
Beschreibung
Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.
In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Nobitz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Lindenaustraße
Linie:- Bus: I, W
- Haltestelle: Theater
Linie:- Bus: S
- Haltestelle: Bartholomäikirche
Linie:- Bus: I, L, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Lindenaustraße
Linie:- Bus: I, W
- Haltestelle: Theater
Linie:- Bus: S
- Haltestelle: Bartholomäikirche
Linie:- Bus: I, L, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Rechtsgrundlage(n)
(Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Tod, Grabvergabe, Sterben, Urne, Beerdigung, Erdbestattung