Bestattung

    Bestattung

    Beschreibung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

    In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Leistungen der Sozialhilfe und Asyl

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-5051(Leistungen der Sozialhilfe)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5062(Leistungen der Sozialhilfe)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5001(Sekretariat)

    E-Mail: Leistungen@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: Asyl@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2016

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Elterngeld, BaFöG und Unterhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-5358(Bafög & Kitabeiträge)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5366(Bafög & Kitabeiträge)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5367(Bafög & Kitabeiträge)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5363(Elterngeld )

    Telefon Festnetz: 03631 911-5364(Elterngeld)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5351(Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5353(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5359(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)

    E-Mail: bafoeg@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: elterngeld@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: uvg@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: Unterhalt@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2007

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Landgemeinde Bleicherode - Ordnungsamt/Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 43/44

    99752 Bleicherode

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036338 353-36

    Fax: 036338 353-41

    E-Mail: friedhofsverwaltung@bleicherode.de

    Formulare

    Antrag auf Auflösung/Einebnung Grabstelle
    Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechtes
    Antrag auf Errichtung eines Grabmals/Anfertigung einer Grabplatte

    Version

    Technisch erstellt am 11.02.2009

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Rechtsgrundlage(n)

    (Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grabvergabe, Sterben, Erdbestattung, Tod, Beerdigung, Urne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024