Bestattung

    Bestattung

    Beschreibung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

    In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Leistungen der Sozialhilfe und Asyl

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-5051(Leistungen der Sozialhilfe)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5001(Sekretariat)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5062(Leistungen der Sozialhilfe)

    E-Mail: Leistungen@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: Asyl@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Elterngeld, BaFöG und Unterhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-5367(Bafög & Kitabeiträge)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5359(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5366(Bafög & Kitabeiträge)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5358(Bafög & Kitabeiträge)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5364(Elterngeld)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5363(Elterngeld)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5353(Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft)

    Telefon Festnetz: 03631 911-5351(Unterhaltsvorschuss)

    E-Mail: elterngeld@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: bafoeg@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: Unterhalt@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: uvg@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Sollstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    99759 Sollstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Gemeindeamt und unmittelbarer Nähe
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Geschäftszeiten: Montag: 06:45 - 15:30 Uhr Dienstag: 06:45 - 15:30 Uhr Mittwoch: 06:45 - 15:30 Uhr Donnerstag 06:45 - 18:00 Uhr Freitag: 06:45 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036338 35858

    Telefon Festnetz: 036338 3580

    E-Mail: info@sollstedt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Sollstedt

    Empfänger: Gemeinde Sollstedt

    IBAN: DE22 1203 0000 0000 9319 07

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG EF

    Weitere Informationen

    Meldebehörde, Standesamt, Friedhofsamt, Kasse und Steueramt sind rollstuhlgerecht zu erreichen. Restliche Ämter befinden sich in der oberen Etage, die nur via Treppe erreichbar sind.

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    (Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tod, Grabvergabe, Sterben, Beerdigung, Urne, Erdbestattung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de