Bestattung

    Bestattung

    Beschreibung

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

    Online-Dienste

    Beisetzung in Baumgrabstätte (BG)

    ID: L100038_214786096

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Beisetzung in Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namensnennung

    ID: L100038_214786097

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    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Beisetzung in Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne Namensnennung

    ID: L100038_214786098

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    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Bestattungsauftrag

    ID: L100038_213576766

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.09.2022

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Zuständigkeit

    Bei einem Todesfall haben Sie als Ehegattin oder Ehegatte bzw. als Verwandte/r der/ des Verstorbenen die Pflicht, unverzüglich einen Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Leichenschau vor und stellt einen Totenschein aus, den Sie unverzüglich dem Standesamt zuleiten müssen.

    In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie einen wichtigen Grund dafür angeben können. Die Genehmigung müssen Sie bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Friedhof/Bestattung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berkaer Straße 4a

    99425 Weimar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr (Winterzeit) 13:30 – 18:00 Uhr (Sommerzeit) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: friedhof@stadtweimar.de

    Telefon Festnetz: 03643 762-740

    Fax: 03643 762-744

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2019

    Technisch geändert am 06.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Rechtsgrundlage(n)

    (Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften zur Leichenschau, zur Vorbereitung und Überführung von Leichen, sowie Erd- und Feuerbestattung. Außerdem werden Vorgaben für die Bestattungseinrichtungen gemacht.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grabvergabe, Sterben, Erdbestattung, Tod, Beerdigung, Urne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024