Behindertenhilfe
Wenn Sie Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten, dann müsse Sie diese beantragen.
Beschreibung
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Leistungsangebote können dabei sein:
- Leistungen der einfachen und qualifizierten Assistenz
- personenzentrierte Komplexleistung
- ambulant betreutes Wohnen
- besondere Wohnformen
- Schulbegleitung
- heilpädagogische Leistungen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
- Budget für Arbeit.
Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt.
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist das örtlich für Sie zuständige Sozialamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Eingliederungshilfe, Wohngeld, Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder den Unterkunftskosten für selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherungsleistungen, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag empfangen, können Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten. Zu diesen Leistungen zählen:
- Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule
- Kultur, Sport und Freizeitangebote
- Ausflüge und Klassenfahrten
- Lernförderung
- Schulbedarf und Schülerbeförderung
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-784(Sekretariat)
E-Mail: sozialamt@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Weimar Atrium
Linie:- Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 2249
99423 Weimar
Kontakt
Fax: 0361 57662-1981
Telefon Festnetz: 0361 57332-1979
Internet
Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Weitere Informationen
Die Parkplätze in der Tiefgarage "Atrium" stehen Ihnen eine Stunde kostenfrei zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 12.10.2020
Stichwörter
Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusion, Menschen mit Behinderungen, Teilhabe, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Sozialhilfe