Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Behindertenhilfe

    Wenn Sie Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten, dann müsse Sie diese beantragen.

    Beschreibung

    Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. 
    Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
     
    Leistungen der Eingliederungshilfe sind:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

    Leistungsangebote können dabei sein:

    • Leistungen der einfachen und qualifizierten Assistenz
    • personenzentrierte Komplexleistung
    • ambulant betreutes Wohnen
    • besondere Wohnformen
    • Schulbegleitung
    • heilpädagogische Leistungen
    • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
    • Budget für Arbeit.

    Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt. 

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist das örtlich für Sie zuständige Sozialamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Eingliederungshilfe, Wohngeld, Bildung und Teilhabe

    Beschreibung

    Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

    Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder den Unterkunftskosten für selbst genutzten Wohnraum geleistet.

    Leistungen zur Bildung und Teilhabe

    Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherungsleistungen, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag empfangen, können Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten. Zu diesen Leistungen zählen:

    • Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule
    • Kultur, Sport und Freizeitangebote
    • Ausflüge und Klassenfahrten
    • Lernförderung
    • Schulbedarf und Schülerbeförderung

    Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

    Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Busbahnhof

    Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243


    Wielandstraße

    Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2013 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Häusler, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2249

    99423 Weimar

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplatz: Tiefgarage Atrium
    Anzahl: 840
    Gebühren: ja

    Weimar Atrium

    Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1979

    Fax: 0361 57662-1981

    E-Mail: integrationsamt.weimar@tlvwa.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
    Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe (7-seitig)

    Weitere Informationen

    Die Parkplätze in der Tiefgarage "Atrium" stehen Ihnen eine Stunde kostenfrei zur Verfügung.

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 08.11.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)