Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - aber auch in der freien Landschaft geschützt.

    Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

    Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.

    Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.

    Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.

    Online-Dienst

    Baumfällgenehmigung beantragen

    ID: L100038_219110781

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Bitte geben Sie Dringend den Stammumfang oder Stammdurchmesser bei einer Höhe von 100 Zentimeter ab Oberkante Erdboden an. Danach ergibt sich Anzahl der Ersatzpflanzung.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.

    Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Naturschutzbehörde

    Beschreibung

    Die Naturschutzbehörde ist Ansprechpartner in vielen Fragen des Artenschutzes und der Landschaftspflege. Sie stellt fest, wann Eingriffe in den Naturhaushalt vorliegen und setzt ggf. Ausgleichsmaßnahmen fest. Sie ist außerdem zuständig für die Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen und organisiert deren Pflege. Des Weiteren betreuen und beauftragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturschutzbehörde Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linie:
      • Bus: 201, 205, 208, 210, 211, 212, 216, 242, 243, 270

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-672

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-669

    E-Mail: naturschutzbehoerde@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Elxleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Str. 1

    99189 Elxleben

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kasse/Einwohnermeldeamt Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Standesamt Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 13.00 - 18.00 Uhr Fr. geschlossen Bauamt/Ordnungsamt /Kämmerei Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09.00 - 12.00, 13.00 - 15.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Sprechtag der Verwaltung und Bürgermeister Di. 13.00 - 18.00 Uhr Bürozeit in Witterda jeden ersten Dienstag im Monat 16.00 - 18.00 Uhr Bürgermeister Witterda 17.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036201 8260

    Fax: 036201 826122

    E-Mail: info@gemeinde-elxleben.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baum, Naturschutz, Fällen, Bäume, Artenschutz, Schnitt, Landschaftsbestandteil, Befreiung, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de