• Heilbad Heiligenstadt (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Beschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – aber auch in der freien Landschaft geschützt.

Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.

Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.

Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.

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ID: L100038_212037406

Beschreibung

Antrag auf Baumfällung/Gehölzbeseitigung

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Version

Technisch erstellt am 05.02.2021

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Zuständigkeit

Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.

Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.

Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Baumfällgenehmigung beantragen

Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.

Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.

Stadt Heilbad Heiligenstadt
Ordnungsamt
Marktplatz 15
37308 Heilbad Heiligenstadt

Unteren Naturschutzbehörde Landkreis

Landkreis Eichsfeld
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Postanschrift
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt

Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.

Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.

Stadt Heilbad Heiligenstadt
Ordnungsamt
Marktplatz 15
37308 Heilbad Heiligenstadt

Unteren Naturschutzbehörde Landkreis

Landkreis Eichsfeld
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Postanschrift
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt

Ansprechpartner

Verkehr und Umwelt

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 15

37308 Heilbad Heiligenstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Formulare

Version

Technisch erstellt am 11.08.2024

Technisch geändert am 06.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 15

37308 Heilbad Heiligenstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Aegidienstraße 20

37308 Heilbad Heiligenstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung ; Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 03606 677-300

Fax: 03606 677-900

E-Mail: ordnungsamt@heilbad-heiligenstadt.de

Formulare

Version

Technisch erstellt am 14.01.2008

Technisch geändert am 20.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Umweltamt

Adresse

Hausanschrift

Leinegasse 11

37308 Heilbad Heiligenstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Friedensplatz 8

37308 Heilbad Heiligenstadt

Postanschrift

Postfach 1162

37301 Heilbad Heiligenstadt

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr ; Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03606 650-7001

E-Mail: umweltamt@kreis-eic.de

Formulare

Stichwörter

Abfall, Abfallwirtschaft, Imissionsschutz, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde

Version

Technisch erstellt am 13.02.2008

Technisch geändert am 22.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Formulare

Handlungsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Baumfällgenehmigung beantragen

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.12.2022

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 11.03.2025

Stichwörter

Naturschutz, Artenschutz, Befreiung, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Landschaftsbestandteil, Baum, Bäume, Schnitt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024