Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz beseitigen möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – aber auch in der freien Landschaft geschützt.
Zum allgemeinen Schutz der Arten ist in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen sowie von allen anderen Gehölzen (auch Hecken und Gebüsche) nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Eingeschlossen sind das Auf-Stock-setzen und Roden. Nicht unter dieses Verbot fallen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Wenn Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen Baum fällen oder Hecken bzw. Gebüsche beseitigen möchten, ist eine gebührenpflichtige Befreiung von diesem Verbot erforderlich. Gegebenenfalls müssen Sie für das gefällte Gehölz einen Ausgleich bzw. Ersatz leisten.
Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehölzbeseitigung (unabhängig vom Fällzeitpunkt) auch gegen besondere artenschutzrechtliche Verbote oder Schutzgebietsverordnungen verstoßen kann.
Sollte es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung geben, sind diese Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen.
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Antrag auf Baumfällung/Gehölzbeseitigung
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Zuständigkeit
Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.
Ihre Stadt oder Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, ob sie eine Baumschutzsatzung erlassen hat und welche Regelungen darin getroffen wurden.
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Baumfällgenehmigung beantragen
Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen nach Naturschutzrecht erteilen die unteren Naturschutzbehörden. Diese informieren Sie auch gerne zu allen Fragen, die den Schutz von Bäumen und Gehölzen sowie den Artenschutz betreffen.
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Stadt Heilbad Heiligenstadt
Ordnungsamt
Marktplatz 15
37308 Heilbad Heiligenstadt
Unteren Naturschutzbehörde Landkreis
Landkreis Eichsfeld
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Postanschrift
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
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Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Ordnungsamt
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Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
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Antrag auf Baumfällung
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt - Baumangelegenheiten / Stadtwald
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Anzahl: 8
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Antrag auf Baumfällung
Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Umweltamt
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Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Postanschrift
Postfach 1162
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Telefon Festnetz: 03606 650-7001
E-Mail: umweltamt@kreis-eic.de
Formulare
Antrag auf Baumfällung
Stichwörter
Abfall, Abfallwirtschaft, Imissionsschutz, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde
Formulare
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Baumfällgenehmigung beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Hinweise für Heilbad Heiligenstadt: Baumfällgenehmigung beantragen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 15.12.2022