Flächennutzungsplan

    Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einsehen

    Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde wenden.

    Beschreibung

    Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in

    • vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 - 7 BauGB):
      Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet und

    • verbindliche Bauleitplanung (§§ 8 - 10a, 12 BauGB):
      Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets.

    Flächennutzungsplan:
    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Aus ihm können jedoch keine Rechtsansprüche auf Erteilung einer Baugenehmigung abgeleitet werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben im Außenbereich kann mit der Abweichung vom Flächennutzungsplan begründet werden.

    Bebauungsplan:
    Der Bebauungsplan ist als Satzung verbindliches Ortsrecht. Er wird von der Gemeinde aufgestellt. Der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken, die in seinem Raum liegen. Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben dem Bebauungsplan nicht entgegensteht.

    Online-Dienst

    Universelles Onlineverfahren

    ID: L100038_214404166

    Beschreibung

    Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für Informationen zur Bauleitplanung können Sie sich direkt an den Sachbereich Stadtplanung Ihrer Gemeinde wenden.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Für Informationen zur Bauleitplanung Ihrer Gemeinde wenden Sie sich direkt an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

    Bebauungspläne kreisfreier und Großer kreisangehöriger Gemeinden sowie Flächennutzungspläne werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt; Bebauungspläne der kreisangehörigen Gemeinden durch die Landratsämter.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07806 Neustadt an der Orla

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036481 85-0

    Fax: 036481 85-2699

    E-Mail: stadtplanung@neustadtanderorla.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Raumordnung, Bauleitplanung - Referat 340

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1650

    Fax: 0361 57332-1602

    E-Mail: olaf.hosse@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
      Linie:
      • Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03663 488-495

    Telefon Festnetz: 03663 488-812

    E-Mail: bauordnung@lrasok.thueringen.de

    Formulare

    Art. 13 DSGVO - Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten - Bauordnung

    Stichwörter

    Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 23.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    bauen, Hausbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English