Bauen - Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.
Beschreibung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sinn der Verpflichtung ist es, dem hierdurch Begünstigten (Bauherr), dessen Bauvorhaben aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden kann, die Bebauung oder erweiterte Nutzung seines Grundstücks durch Belastung eines Nachbargrundstücks zu ermöglichen.
Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse nicht mehr besteht.
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Zuständigkeit
Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt bzw. Große kreisangehörige Stadt) geführt.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Dermbach - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 26 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Geisaer Straße, Dermbach
Linie:- Bus: Linienbus
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnertsag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christine Rothhämel
Frau Kerstin Schmidt (Sachbearbeiterin)
Herr Michael Weber (Sachbearbeiter)
Frau Margrit Hollenbach (Sachbearbeiterin)
Frau Ute Kleffel (Sachbearbeiterin Liegenschaften)
Bankverbindung
VG Dermbach
Empfänger: VG Dermbach
IBAN: DE21 5306 1230 0005 8267 12
BIC: GENODEF1HUE
Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung
- öffentlich beglaubigte Unterschrift (kann auch bei der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden)
- Grundbuchauszug
- Auszug aus Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Lageplan
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
öffentliches Interesse an der Baulast
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keiner
Fristen
keine
Eintragung einer Baulast ist aber Voraussetzung für Erteilung einer Baugenehmigung, die einer öffentlich-rechtlichen Sicherung bedarf
Kosten
Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig von 50 bis 1000 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Baulast ersetzt nicht die ggf. zusätzlich erforderliche zivilrechtliche Sicherung (z.B. Wege- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.08.2021
Stichwörter
bauen, Haus