Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme

    Bauen - Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sinn der Verpflichtung ist es, dem hierdurch Begünstigten (Bauherr), dessen Bauvorhaben aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden kann, die Bebauung oder erweiterte Nutzung seines Grundstücks durch Belastung eines Nachbargrundstücks zu ermöglichen.

    Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.

    Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse nicht mehr besteht.

    Online-Dienst

    Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gemäß § 82 Abs. 5 ThürBO

    ID: L100038_211981584

    Beschreibung

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Somit wird die Bebaubarkeit bzw. Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstücks ermöglicht. Typische Baulasten sind die Wegebaulast, die Abstandsflächenbaulast sowie die Vereinigungsbaulast, durch die mehrere Flurstücke zu einem einheitlichen Baugrundstück zusammengeschlossen werden.

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    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2021 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 31.08.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt bzw. Große kreisangehörige Stadt) geführt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Landratsamt

    Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6500

    Fax: 03695 61-6599

    E-Mail: bauordnung.strassenbau@wartburgkreis.de

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009 (von: Frank Schubert)

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Fischer, Jana)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    – schriftliche Erklärung

    - öffentlich beglaubigte Unterschrift (kann auch bei der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden)

    - Grundbuchauszug

    - Auszug aus Liegenschaftskarte (Flurkarte)

    - Lageplan

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    öffentliches Interesse an der Baulast

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Fristen

    keine

    Eintragung einer Baulast ist aber Voraussetzung für Erteilung einer Baugenehmigung, die einer öffentlich-rechtlichen Sicherung bedarf

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Baulast ersetzt nicht die ggf. zusätzlich erforderliche zivilrechtliche Sicherung (z.B. Wege- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.08.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 16.10.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)