Ausländische Berufsqualifikation als Lehrerin/Lehrer aus EU/EWR/Schweiz anerkennen lassen
Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland und wollen in Thüringen arbeiten? Dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Beschreibung
Die Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer ist reglementiert. Das bedeutet: Sie müssen eine spezifische Qualifikation nachweisen, wenn Sie als Lehrerin oder Lehrer in Thüringen ohne Einschränkungen arbeiten wollen. Für den Nachweis einer ausländischen Qualifikation können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen.
Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz erworbene Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in dem gewählten Bundesland. Für die Anerkennung muss Ihre Berufsqualifikation gleichwertig sein.
Sie können den Antrag für das Verfahren auch aus dem Ausland stellen.
Sie müssen für die Arbeit als Lehrerin oder Lehrer neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation weitere Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen müssen Sie meistens erst bei der Einstellung in den Schuldienst nachweisen. Das ist ein anderes Verfahren.
Hierfür muss die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einer Thüringer Lehramtsbefähigung festgestellt werden.
In Thüringen ist die Lehramtsausbildung schulartbezogen und umfasst
- als erste Phase ein universitäres Studium mit dem Abschluss der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt oder einem als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss und
- als zweite Phase die pädagogischpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst mit dem Abschluss der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt.
Mit dem Abschluss der Zweiten Staatsprüfung erwirbt man die Berufsqualifikation für das jeweilige Lehramt und kann als Lehrerin oder Lehrer in den staatlichen Schuldienst eingestellt werden.
Die Lehramtsausbildung in Thüringen erfolgt
- für das Lehramt an Grundschulen in drei Ausbildungsfächern, darunter in den Pflichtfächern Deutsch (als Muttersprache), Mathematik und einem dritten Grundschulfach;
- für das Lehramt an Regelschulen in zwei Ausbildungsfächern;
- für das Lehramt an Gymnasien in zwei Ausbildungsfächern oder in einem der Doppelfächer Kunsterziehung oder Musik;
- für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer beruflichen Fachrichtung und einem zweiten Ausbildungsfach;
- für das Lehramt für Förderpädagogik in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen und in zwei allgemein bildenden Fächern. Eines der allgemein bildenden Fächer muss Deutsch (als Muttersprache) oder Mathematik sein.
Wenn sich Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation als Lehrerin bzw. Lehrer nur auf einzelne der in Thüringen vorgesehenen Ausbildungsfächer bezieht, besteht zudem die Möglichkeit einer Teilanerkennung.
Eine Anstellung als Lehrkraft an Schulen in freier Trägerschaft oder an staatlichen Schulen im Rahmen von zeitlich befristeten Verträgen (z. B. Vertretungslehrkraft) ist in Einzelfällen auch ohne Anerkennung Ihrer Lehrerberufsqualifikation möglich. Sie sollten sich in diesen Fällen direkt bei der Schule, an der Sie arbeiten möchten, oder bei dem zuständigen Staatlichen Schulamt bewerben.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Ansprechpartner
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Beschreibung
Der Kindergarten ist eine Thüringer Erfindung, denn 1840 wurde der erste Kindergarten der Welt im thüringischen Bad Blankenburg eröffnet. Das ist bis heute für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) ein Ansporn immer wieder wichtige Impulse für eine bessere frühkindliche Bildung und mehr Familienfreundlichkeit zu setzen.
Über 240.000 Kinder und Jugendliche lernen an Thüringer Schulen. Rund 20.000 Lehrkräfte bereiten sie für ihr späteres Leben vor. Das bringt auch für die Verwaltung eine Menge Arbeit mit sich. Beginnend beim Personal, über Schulstrukturen, bis hin zu pädagogischen Fragen liegen zahlreiche Themen auf den Schreibtischen des Ministeriums. Als oberste Dienstbehörde ist das TMBJS für Lehrkräfte und sonderpädagogische Fachkräfte an staatlichen Schulen, für Erzieher:innen an staatlichen Schulhorten, für Mitarbeitende in der Bildungsverwaltung und für die Bediensteten im Ministerium zuständig. Als Landesministerium hat es auch die oberste Schulaufsicht inne und ist zudem oberste Schulverwaltungsbehörde für alle Schulen in staatlicher Trägerschaft.
Weil Bildung aber lebenslang ein Thema ist und auf dem Arbeitsmarkt immer wichtiger wird, kümmert sich die TMBJS auch um die Erwachsenenbildung und die Bildungsfreistellung, also den Bildungsurlaub, in Thüringen.
Dem TMBJS sind weitere Behörden zugeordnet: fünf staatliche Schulämter, zwei staatliche Studienseminare (Ausbildungsstätten für angehende Lehrer:innen) sowie das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) in Bad Berka.
Diese Jugend heutzutage
...ist ein wichtiger Teil der Arbeit des TMBJS, denn hier werden alle wichtigen jugendpolitischen Themen umgesetzt: Kinder- und Jugendschutz, Jugendförderung, das Landesprogramm für Demokratie, die Freiwilligendienste aber auch Heimaufsicht und erzieherische Hilfen. Das heißt auch, dass es als oberste Landesjugendbehörde die Arbeit und Weiterentwicklung freier und staatlicher Jugendhilfe-Träger anregt, fördert und begleitet, nachgeordneten Behörden bei fachlichen Fragen hilft sowie Fortbildungsmaßnahmen und Empfehlungen für den Freistaat entwickelt. Auch wer eine Kindertagesstätte eröffnen möchte, erhält hier die nötige Betriebserlaubnis und ist auch an der richtigen Stelle, wenn es um Rat bei der Unterbringung in Heimeinrichtungen und Adoptionsvermittlungen geh
Sportland Thüringen
Thüringer Sportler:innen erzielen national und auch bei internationalen Wettbewerben Spitzenleistungen. Darauf kann man stolz sein, denn mit ihren Erfolgen haben Thüringer Nachwuchs- und Spitzensportler:innen das Markenzeichen "Thüringer Qualität" auch im Sport weltbekannt gemacht.
Doch solche Erfolge im Spitzensport gäbe es nicht ohne eine solide Basis im Breitensport - und umgekehrt. Deshalb werden im TMBJS Grundsatzfragen des Sports, der sportlichen Infrastruktur und der Sportförderung bearbeitet, also die Rahmenbedingungen für den Sport der Thüringer:innen gestaltet.
Arbeiten im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Weil hier so viele Themen bearbeitet werden, stammen die Mitarbeiter:innen des TMBJS aus den unterschiedlichsten Bereichen - Jurist:innen, Verwaltungspersonal, Fachkräfte für IT und Digitalisierung, Sozialwissenschaftler:innen, Psycholog:innen, Finanzexpert:innen oder Pädagog:innen. Diese besonders ausgeprägte Vielfalt sorgt nicht nur für ein inspirierendes Arbeitsklima, sondern bietet auch den nötigen Weitblick.
Vorausschau und Umsicht sind im TMBJS Schlüsselworte, denn ein gutes Arbeitsklima soll hier für alle gelten, egal ob angestellt oder verbeamtet. Von den modernen Gleitzeitregelungen, Teilzeitmöglichkeiten, Angeboten der Gesundheitsfürsorge und einem breiten Fortbildungsangebot sollen alle Mitarbeitenden profitieren.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hört sich nach genau dem Ort an, der zu Ihren Wünschen, Erfahrungen oder Bedürfnissen passt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Adresse
Postfachadresse
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Gästeparkplatz des Regierungsviertels
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: P+R Parkplatz Thüringenhalle
Anzahl: 500 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag zur Anerkennung von Berufsqualifikationen für Lehrämter, die im Ausland erworben wurden - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- Identitätsnachweis / Nachweis des Wohnortes und der Staatsangehörigkeit (z. B. Ausweis, Pass, Meldebestätigung, Geburtsurkunde)
- Urkunde über den Namenswechsel (soweit zutreffend)
- Diplom oder Ausbildungsnachweis, aus dem sich die im Ausland erworbene Qualifikation für den Lehrerberuf ergibt, einschließlich
- der Urkunde über den akademischen Grad
- der Zeugnisanlagen zu den Studienfächern / Studienmodulen
- des Nachweises der Ausbildungsdauer
- Prüfungs- und Studienordnungen und Übersichten der Prüfungs- und Studienleistungen
Falls mehrere für die Berufsqualifikation als Lehrerin bzw. Lehrer relevante Ausbildungen absolviert wurden, sind die Ausbildungsnachweise für alle Abschlüsse einzureichen.
- Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen als Lehrerin bzw. Lehrer (Bescheinigungen über die Dauer und Art der bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit als Lehrerin bzw. Lehrer mit Angabe der Schule/der unterrichteten Fächer sowie der Klassenstufen/Altersstufen der Schülerinnen und Schüler)
- gegebenenfalls sonstige Befähigungsnachweise, die für den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers relevant sind
- Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung als Lehrerin bzw. Lehrer im Ausbildungsstaat (mit Angabe, welche Fächer in welchen Klassenstufen/Altersstufen im Ausbildungsstaat unterrichtet werden dürfen)
- gegebenenfalls erteilter Bescheid eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass in Thüringen eine Tätigkeit als Lehrerin bzw. Lehrer angestrebt wird, wie z. B. Nachweise zur Beantragung eines Einreisevisums, zur Kontaktaufnahme mit Schulämtern oder Schulen (für Antragstellende mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem weiteren Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sowie für Staatsangehörige dieser Staaten sind diese Nachweise nicht erforderlich).
Alle Unterlagen müssen Sie im Original oder als beglaubigte Kopie und in der Regel in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer. Diese finden Sie beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer - Thüringen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- im Ausland erworbene Berufsqualifikation als Lehrerin/Lehrer
- evtl. Nachweis über berufliche Praxis
- evtl. Bescheinigung über Berechtigung zur Berufsausübung
- evtl. Bescheid eines anderen Landes
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass in Thüringen eine Tätigkeit als Lehrerin bzw. Lehrer angestrebt wird keine wesentlichen Unterschiede mit der Thüringer Referenzausbildung festgestellt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats. Weitere Informationen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Verfahrensablauf
- Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben dieses.
- Sie fügen alle erforderlichen Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie bei
- Sie lassen ausländische Dokumente durch einen öffentlich bestellten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzen.
- Sie reichen dies alles beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein.
- Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport prüft Ihren Antrag, hält im Bedarfsfall Rücksprache mit Ihnen, falls Unterlagen fehlen oder Klärungsbedarf besteht.
- Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid, in dem das Ergebnis des Antragsverfahrens steht.
- Bei vollständiger Gleichwertigkeit ist das Verfahren damit beendet. Sollten wesentliche Unterschiede zur Thüringer Referenzausbildung festgestellt worden sein, so sind die Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgang oder Eignungsfeststellungsprüfung) aufgeführt und erläutert, wie Sie weiter vorgehen müssen. Sofern keine Anerkennung möglich ist, können Sie auch dies dem Bescheid entnehmen.
- Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:
- Anpassungslehrgang: Sie arbeiten als Lehrerin oder Lehrer und machen vielleicht eine Zusatzausbildung. Das bedeutet, Sie nehmen z. B. an Lehrveranstaltungen an einer Hochschule teil.
- Eignungsprüfung: Sie machen Unterrichtsproben und mündliche Prüfungen. Eine Unterrichtsprobe bedeutet: Sie führen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern durch. Prüferinnen und Prüfer beobachten und beurteilen Ihren Unterricht. Die zuständige Stelle informiert Sie über notwendige Unterrichtsproben und Prüfungen.
- Sie können meistens zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen. Manchmal entscheidet
- die zuständige Stelle, welche Ausgleichsmaßnahme Sie absolvieren sollen und informiert Sie darüber.
- Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie die Anerkennung.
- Für die Tätigkeit als Lehrkraft ist im Nachgang noch die Feststellung der zur Berufsausübung als Lehrerin/Lehrer erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. Hierfür sind derzeit Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveaustufe C1 nachzuweisen. Informationen finden Sie nachfolgend.
Fristen
Für die Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsnachweises wird Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen mitgeteilt. Die Frist kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung beträgt maximal einen Monat, wenn Sie Ihren Ausbildungsnachweis in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem durch Abkommen gleichgestellten Staat erworben haben.
Kosten
mindestens 75,00 EUR bis maximal 600,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Unterstützende Institutionen
- Die Stellen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
- Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch finden Sie unter der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"
Tel.: 030 1815-1111
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 09:00 - 18:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 17.10.2022
Stichwörter
Reglementiert, Berufsausbildung, Berufsabschluss, Lehramt, Eignungsprüfung, Berufsanerkennung, Gleichwertigkeitsprüfung, Quereinstieg, Gleichwertigkeitsfeststellung, Seiteneinstieg, Zeugnisbewertung, Gleichwertigkeitsbescheid, Berufsqualifikation, Lehrer, Richtlinie 2005/36/EG, Schule, berufliche Anerkennung, Kenntnisprüfung, Pädagogik, Unterricht, Vorbereitungsdienst, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, Berufszugang, EU/EWR/Schweiz, Berufsanerkennungsrichtlinie