Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

    Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

    Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

    Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.

    Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.

    Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.

    Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

    Hinweise für Altenburger Land: Ausfuhrkennzeichen

    Das Fahrzeug ist zur Überprüfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzufahren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie können sich an jede Kraftsfahrzeug - Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Kfz-Zulassungsbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 65

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Straße 1a

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zeitzer Str./Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel.03447 586-602), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619, -622, -618, -621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-602

    Fax: 03447 586-629

    E-Mail: kfz.zulassung@altenburgerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kraftfahrzeugausfuhr, Zollkennzeichen, Händler Kfz-Kennzeichen, Kfz Ausfuhr, Überführungsfahrt, Ausfuhrkennzeichen, Kfz-Ausfuhrkennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Sprache: de