Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.
Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.
Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.
Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.
Online-Dienst
i-Kfz Kennzeichen
Online erledigen
Zahlungsweise
- giropay
- paydirekt
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Zuständigkeit
Sie können sich an jede Kraftsfahrzeug - Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Verkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr T. Busse
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-811
Frau K. Popig
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-814
Herr M. Riese
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-812
Frau S. Schmidt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-815
Frau S. Schüffler-Keck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-813
Frau J. Schwedler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-816
Herr S. Zielonka
Herr M. Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03628 738-810
Frau M. Juffa
Frau D. Linke
Frau D. Schreyer
Internet
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 01.09.2021
Stichwörter
Zollkennzeichen, Kraftfahrzeugausfuhr, Ausfuhrkennzeichen, Überführungsfahrt, Händler Kfz-Kennzeichen, Kfz Ausfuhr, Kfz-Ausfuhrkennzeichen