Meldebescheinigung Erteilung

    Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Beschreibung

    Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.

    Voraussetzung:
    Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Online-Dienst

    Antrag einer Meldebescheinigung (nach § 18 Bundesmeldegesetz)

    ID: L100038_216285230

    Beschreibung

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten. Nationalität und Familienstand können über eine erweiterte Meldebescheinigung abgefragt werden. Diese wird in der Regel für Eheschließungen benötigt. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. WICHTIG: Der Antrag muss vor dem Absenden mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises signiert werden (§ 18 Abs. 3 BMG). Dazu können Sie einen entsprechenden Kartenleser an Ihrem PC oder die AusweisApp2 auf einem NFC-fähigen Smartphone nutzen. Wenn Sie den Prozess direkt über Ihr Smartphone absenden möchten, öffnen Sie bitte die AusweisApp2 vorab im Hintergrund, um technische Schwierigkeiten beim Aufruf der App zu vermeiden. Alternativ können Sie den Antrag im sogenannten Hybridverfahren einreichen. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung von uns. Bitte überweisen Sie die Zahlung auf die angegebene Kontonummer. Anschließend senden wir Ihnen die Meldebescheinigung per Post zu.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 540-761

    E-Mail: post.ordnungsamt@weimarerland.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltsbescheinigung/Daueraufenthaltskarte
    Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
    Antrag auf Streichung/Änderung der Wohnsitzauflage
    Aufenthaltsanzeige britische Staatsangehörige
    Antrag auf Änderung / Streichung der Wohnsitzauflagen gem. § 12 a Abs. 5 AufenthG oder 12 Abs. 2 AufenthG
    Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexanderstraße 7

    99448 Kranichfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036450 345-0

    Fax: 036450 345-15

    E-Mail: skrypniak@vg-kranichfeld.de

    Internet

    Formulare

    Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personaldokument und ggf. Vollmacht

    Kosten

    8,00 EUR
    bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English