Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Beschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.
Voraussetzung:
Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Online-Dienst
Antrag einer Meldebescheinigung (nach § 18 Bundesmeldegesetz)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-761
E-Mail: post.ordnungsamt@weimarerland.de
Internet
Formulare
Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltsbescheinigung/Daueraufenthaltskarte
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
Antrag auf Streichung/Änderung der Wohnsitzauflage
Aufenthaltsanzeige britische Staatsangehörige
Antrag auf Änderung / Streichung der Wohnsitzauflagen gem. § 12 a Abs. 5 AufenthG oder 12 Abs. 2 AufenthG
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Personaldokument und ggf. Vollmacht
Kosten
8,00 EUR
bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019