Meldebescheinigung ErteilungOnline erledigen

    Aufenthalts- / Meldebescheinigung

    Beschreibung

    Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.

    Voraussetzung:
    Aufenthaltsbescheinigungen oder Meldebestätigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Online-Dienst

    Antrag einer Meldebescheinigung (nach § 18 Bundesmeldegesetz)

    ID: L100038_213261300

    Beschreibung

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten. Nationalität und Familienstand können über eine erweiterte Meldebescheinigung abgefragt werden. Diese wird in der Regel für Eheschließungen benötigt. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. WICHTIG: Der Antrag muss vor dem Absenden mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises signiert werden (§ 18 Abs. 3 BMG). Dazu können Sie einen entsprechenden Kartenleser an Ihrem PC oder die AusweisApp2 auf einem NFC-fähigen Smartphone nutzen. Wenn Sie den Prozess direkt über Ihr Smartphone absenden möchten, öffnen Sie bitte die AusweisApp2 vorab im Hintergrund, um technische Schwierigkeiten beim Aufruf der App zu vermeiden. Alternativ können Sie den Antrag im sogenannten Hybridverfahren einreichen. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung von uns. Bitte überweisen Sie die Zahlung auf die angegebene Kontonummer. Anschließend senden wir Ihnen die Meldebescheinigung per Post zu.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Puschkinplatz 1

    99638 Kindelbrück

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09.00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr Oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036375 510-0

    E-Mail: poststelle@vg-kindelbrueck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personaldokument und ggf. Vollmacht

    Kosten

    8,00 EUR
    bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 02.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English