Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
     
     Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
    • Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
    • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
    • Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Auskünfte, ob und bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meuselwitz - Bürgerbüro / Meldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Neugasse 1/3

    04610 Meuselwitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Gegenwärtig können die Anliegen der Bürger während der regulären Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Die Mitarbeiterinnen der Meldestelle sind zur Abstimmung eines Termins telefonisch unter 03448 751473, 2498 oder per Mail erreichbar. Um Beachtung der Hinweise am Eingang wird gebeten. So ist der Aufenthalt nur für 2 Besucher gleichzeitig gestattet (Ausnahme: Personen, die im selben Haushalt leben). Außerdem ist auf die Abstandsregelung zu achten. Das Tragen einer privaten Maske ist Bedingung für das Betreten des Gebäudes. Zur Desinfektion stehen am Eingangsbereich Desinfektionsmittel zur Verfügung. Bei vorhanden Krankheitssymptomen ist das Betreten des Gebäudes nicht gestattet. Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03448 751473

    Telefon Festnetz: 03448 751473

    E-Mail: einwohnermeldeamt@meuselwitz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche.

    Kosten

    Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeitrag, Beiträge aufgrund von Leistung, Erschließungsleistung, Erschließungsbeitrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de