Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.
Beschreibung
Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.
Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei:
- Änderungen der Fahrzeugklasse
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
- Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
- Veränderungen am Fahrzeug
Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen
- neue Zulassungspapiere und
- bei einem Kennzeichenwechsel auch neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus.
Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.
Online-Dienst
Online Fahrzeugzulassung Saale-Orla-Kreis
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Zuständigkeit
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Für Miesitz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung;
- gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestäti-gung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
- gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
Bei Anhängern außerdem:
- wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis
Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:
- Umzug in anderen Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
- sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
- Umzug in anderen Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
- sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weiter-geführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
- Umzug innerhalb Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Umzug innerhalb Zulassungsbezirk - Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
- bei neuem Kennzeichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- alte Nummernschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
- sofern bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
- bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
- bei neuem Kennzeichen:
Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die oder der Bevollmächtigte selbst muss sich mit ihrem oder seinem gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausweisen können.
Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Voraussetzungen
- Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren aus früheren Zulassungsvorgängen sowie keine KFZ-Steuerschulden haben, da sonst die Zulassung versagt werden kann.
Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.
Fristen
Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 27.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 24.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 10.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.30 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 9.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel: Verwaltungsgebühr 26.20 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Halterwechsel über ein i-KFZ-Portal. (Diese Gebühr erhöht sich für einen Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR.): Verwaltungsgebühr 12.40 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024
Stichwörter
Pkw, Änderung Höchstgeschwindigkeit, Änderung Technikdaten, Besitzerwechsel, Änderung Abgaswerte, Änderung Achslasten, Pkw ummelden, Änderung Zulassungsbescheinigung, Änderung Hubraum, Änderung Gesamtmasse, Änderung Anhängelast, Halterwechsel, Anhänger ummelden, Kfz, Motorrad umschreiben, Änderung Kraftstoffart, Fahrzeug ummelden, Motorrad ummelden, Pkw umschreiben, Kfz-Zulassung, Änderung Fahrzeugklasse, Kfz umschreiben, Fahrzeug umschreiben, Fahrzeug, Anhänger umschreiben, Änderung Stützlast, KFZ ummelden