Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und für die somit der Verdacht auf eine gefährliche Schadstoffverunreinigung des Bodens besteht. Als Altlasten werden solche Grundstücke dann bezeichnet, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen worden ist, dass gefährliche Bodenverunreinigungen vorliegen.

    Altlastverdachtsflächen und Altlasten werden in Thüringen in einem Kataster erfasst. Dieses Kataster trägt die Bezeichnung "THALIS" (Thüringer Altlasteninformationssystem).

    Grundstückseigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse benötigen aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen. Beispielsweise können Sie anfragen, ob ein bestimmtes Grundstück dort registriert ist. Schriftliche Auskünfte sind allerdings kostenpflichtig.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949102

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises (bzw. der kreisfreien Stadt), in dem sich das betreffende Grundstück befindet.

    Die Unteren Bodenschutzbehörden sind in Thüringen für die Altlastenbearbeitung zuständig. Dort liegen unter Umständen auch Gutachten und Untersuchungsberichte für das Grundstück vor. Außerdem können diese Behörden oft auch Hinweise darüber geben, wie dringend der Altlastverdacht ist, ob alle Grundstücksteile gleichermaßen von dem Verdacht betroffen sind und wie hoch etwaige Untersuchungs- und Sanierungskosten sein werden. Möglicherweise wird im Zuge Ihrer Anfrage auch eine Aktualisierung bzw. Bereinigung des Katasters vorgenommen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Gewässer- und Bodenschutz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Amtsplatz 8

    04626 Schmölln

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.

    Kontakt

    Fax: 03447 586-495

    Telefon Festnetz: 03447 586-450

    E-Mail: Gewaesserschutz@altenburgerland.de

    Kontaktperson

    • Frau Birgit Seiler (Fachdienstleiterin (kommissarisch))

      Telefon Festnetz: 03447 586-477

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Der Antrag kann formlos gestellt werden. Spezielle Formulare werden nicht benötigt. Allerdings muss der Antrag mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Gemarkung, Flur und Flurstück(e), für das (die) die Auskunft beantragt wird
    • Erklärung des Antragstellers, dass er die anfallenden Bearbeitungskosten übernehmen wird

    Hilfreich sind ferner die Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, damit die Behörde bei Rückfragen schneller Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie mit der erteilten THALIS-Auskunft oder den dafür erhobenen Kosten nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch bei der Behörde einlegen, die den Auskunftsbescheid erlassen hat. Dabei sind bestimmte Fristen zu beachten (siehe oben unter "Welche Fristen muss ich beachten?").

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten, die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Jedoch müssen Sie, wenn Sie mit einer erteilten THALIS-Auskunft oder den dafür erhobenen Kosten nicht einverstanden sind,  den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides einlegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Auskunftserteilung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats.

    Kosten

    Bei schriftlicher Auskunftserteilung ist die Behörde gesetzlich verpflichtet, Bearbeitungsgebühren zu erheben. Diese werden nach Zeitaufwand bemessen. Die Gebühren müssen jedoch mindestens 5,00 und dürfen höchstens 500,00 € betragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Jedermann hat das Recht, Auskünfte aus dem THALIS zu erhalten. Die Behörde ist jedoch gesetzlich verpflichtet, für schriftliche Auskünfte Gebühren zu erheben. Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten empfiehlt es sich daher, vor der Antragstellung bei der Behörde anzufragen, wie hoch die Kosten sein werden.
    • Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
    • Viele der landläufig als "Altlasten" bezeichneten Sachverhalte, wie ruinöse Gebäude, verunreinigte Bausubstanz, Asbestverkleidungen und -dächer, auf Grundstücken zurückgelassene Abfälle (z.B. Fässer oder Gebinde mit gefährlichen Inhaltsstoffen), Fundmunition, Bombenblindgänger, Autowracks und selbst größere Ablagerungen von ungefährlichen Abfällen (wie unbelasteter Bauschutt oder Erdaushub, Autoreifen etc.) sind keine Altlasten im Sinne des Gesetzes.
    • Auch auf Grundstücken, die nicht oder nicht mehr im THALIS enthalten sind, können Schadstoffbelastungen des Bodens vorliegen. In Betrieb befindliche Anlagen fallen nämlich nicht unter den gesetzlichen Altlastenbegriff, selbst wenn dort gefährliche Bodenverunreinigungen vorhanden sind. Außerdem werden all diejenigen Grundstücke aus dem THALIS gelöscht, bei denen die Bodenverunreinigungen so geringfügig sind, dass die die gegenwärtige Grundstücksnutzung gefahrlos möglich ist. Sobald das betreffende Grundstück jedoch sensibler genutzt werden soll (z.B. als Kinderspielfläche, wohnbaulich, als Garten etc.) lebt der Altlastverdacht unter Umständen wieder auf. Außerdem können bei Aushubarbeiten auf solchen Grundstücken erhöhte Entsorgungskosten anfallen.

    Resümee:

    Selbst wenn ein Grundstück nicht oder nicht mehr im THALIS registriert ist, kann der Grundstückswert aus verschiedenen anderen Gründen erheblich gemindert sein. Außerdem können auch in diesem Fall beträchtliche Kosten für die Entsorgung von Abfällen, den Abriss von Gebäuden und die Sanierung von Bodenverunreinigungen anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz am 04.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bodenschutzkataster, Altlastenkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Altlasteninformationssystem, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Auskunft über Altlasten, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Auskunft über Verdachtsflächen, Altstandorte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de