Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und für die somit der Verdacht auf eine gefährliche Schadstoffverunreinigung des Bodens besteht. Als Altlasten werden solche Grundstücke dann bezeichnet, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen worden ist, dass gefährliche Bodenverunreinigungen vorliegen.

    Altlastverdachtsflächen und Altlasten werden in Thüringen in einem Kataster erfasst. Dieses Kataster trägt die Bezeichnung "THALIS" (Thüringer Altlasteninformationssystem).

    Grundstückseigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse benötigen aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen. Beispielsweise können Sie anfragen, ob ein bestimmtes Grundstück dort registriert ist. Schriftliche Auskünfte sind allerdings kostenpflichtig.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949102

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises (bzw. der kreisfreien Stadt), in dem sich das betreffende Grundstück befindet.

    Die Unteren Bodenschutzbehörden sind in Thüringen für die Altlastenbearbeitung zuständig. Dort liegen unter Umständen auch Gutachten und Untersuchungsberichte für das Grundstück vor. Außerdem können diese Behörden oft auch Hinweise darüber geben, wie dringend der Altlastverdacht ist, ob alle Grundstücksteile gleichermaßen von dem Verdacht betroffen sind und wie hoch etwaige Untersuchungs- und Sanierungskosten sein werden. Möglicherweise wird im Zuge Ihrer Anfrage auch eine Aktualisierung bzw. Bereinigung des Katasters vorgenommen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4230 Gewässerschutz/Bodenschutz

    Beschreibung

    Das Fachgebiet Gewässer- und Bodenschutz sorgt dafür, dass die Gewässer (dazu zählen sowohl das Grundwasser als auch die oberirdischen Gewässer) bei bestimmten Benutzungen und Maßnahmen nicht verunreinigt und nachteilige Veränderungen auf die Gewässer verhütet werden.

    Einige Gewässerbenutzungen bedürfen deshalb auch gesonderter Erlaubnisse bzw. Genehmigungen.

    In wasserrechtlichen Verfahren wird dies vorrangig durch die Anordnung von Auflagen vollzogen. Aber auch regelmäßige Kontrollen aller wasserbaulichen und wasserrechtlich zugelassenen Anlagen vor Ort sichern die Reinhaltung der Gewässer.

    Weiterhin obliegt der unteren Wasserbehörde die Aufgabe der Unterhaltung der Fließgewässer zweiter Ordnung, dazu zählen Bäche. In Gera gibt es 48 namentlich benannte Bäche mit einer Gesamtlänge von ca. 128 km. Teile der Stadt befinden sich außerdem in Trinkwasserschutzgebieten bzw. Überschwemmungsgebieten, in denen bestimmte Ge- und Verbote zu beachten sind. Dazugehörige Kartengrundlagen können im Sachgebiet nach Vereinbarung bzw. Voranmeldung von jedermann eingesehen werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Amthorstraße 11

    07545 Gera

    Kontakt

    Fax: 0365 838-4205

    Telefon Festnetz: 0365 8384230

    E-Mail: umwelt@gera.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Gera - 4200 Umweltamt

    Beschreibung

    Zu den grundlegenden Aufgaben des Fachdienstes Umwelt gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Fachdienst Umwelt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Umwelt stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung.

    Sie beschäftigen sich insbesondere mit
    - Stellungnahmen, Beteiligung an Planungen und Maßnahmen
    - Bearbeitung von Beschwerden, Auskunft und Beratung
    - Anordnungen und Genehmigungen nach den jeweiligen umweltrechtlichen Bestimmungen
    - Kontrolle und Überwachung
    - Ordnungswidrigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Amthorstraße 11

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken in der Zabelstraße möglich
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-4201

    Fax: 0365 838-4205

    E-Mail: umwelt@gera.de

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in

      Telefon Festnetz: 0365 838-4210

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Der Antrag kann formlos gestellt werden. Spezielle Formulare werden nicht benötigt. Allerdings muss der Antrag mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Gemarkung, Flur und Flurstück(e), für das (die) die Auskunft beantragt wird
    • Erklärung des Antragstellers, dass er die anfallenden Bearbeitungskosten übernehmen wird

    Hilfreich sind ferner die Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, damit die Behörde bei Rückfragen schneller Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie mit der erteilten THALIS-Auskunft oder den dafür erhobenen Kosten nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch bei der Behörde einlegen, die den Auskunftsbescheid erlassen hat. Dabei sind bestimmte Fristen zu beachten (siehe oben unter "Welche Fristen muss ich beachten?").

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten, die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Jedoch müssen Sie, wenn Sie mit einer erteilten THALIS-Auskunft oder den dafür erhobenen Kosten nicht einverstanden sind,  den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides einlegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Auskunftserteilung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats.

    Kosten

    Bei schriftlicher Auskunftserteilung ist die Behörde gesetzlich verpflichtet, Bearbeitungsgebühren zu erheben. Diese werden nach Zeitaufwand bemessen. Die Gebühren müssen jedoch mindestens 5,00 und dürfen höchstens 500,00 € betragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Jedermann hat das Recht, Auskünfte aus dem THALIS zu erhalten. Die Behörde ist jedoch gesetzlich verpflichtet, für schriftliche Auskünfte Gebühren zu erheben. Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten empfiehlt es sich daher, vor der Antragstellung bei der Behörde anzufragen, wie hoch die Kosten sein werden.
    • Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
    • Viele der landläufig als "Altlasten" bezeichneten Sachverhalte, wie ruinöse Gebäude, verunreinigte Bausubstanz, Asbestverkleidungen und -dächer, auf Grundstücken zurückgelassene Abfälle (z.B. Fässer oder Gebinde mit gefährlichen Inhaltsstoffen), Fundmunition, Bombenblindgänger, Autowracks und selbst größere Ablagerungen von ungefährlichen Abfällen (wie unbelasteter Bauschutt oder Erdaushub, Autoreifen etc.) sind keine Altlasten im Sinne des Gesetzes.
    • Auch auf Grundstücken, die nicht oder nicht mehr im THALIS enthalten sind, können Schadstoffbelastungen des Bodens vorliegen. In Betrieb befindliche Anlagen fallen nämlich nicht unter den gesetzlichen Altlastenbegriff, selbst wenn dort gefährliche Bodenverunreinigungen vorhanden sind. Außerdem werden all diejenigen Grundstücke aus dem THALIS gelöscht, bei denen die Bodenverunreinigungen so geringfügig sind, dass die die gegenwärtige Grundstücksnutzung gefahrlos möglich ist. Sobald das betreffende Grundstück jedoch sensibler genutzt werden soll (z.B. als Kinderspielfläche, wohnbaulich, als Garten etc.) lebt der Altlastverdacht unter Umständen wieder auf. Außerdem können bei Aushubarbeiten auf solchen Grundstücken erhöhte Entsorgungskosten anfallen.

    Resümee:

    Selbst wenn ein Grundstück nicht oder nicht mehr im THALIS registriert ist, kann der Grundstückswert aus verschiedenen anderen Gründen erheblich gemindert sein. Außerdem können auch in diesem Fall beträchtliche Kosten für die Entsorgung von Abfällen, den Abriss von Gebäuden und die Sanierung von Bodenverunreinigungen anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz am 04.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bodenschutzkataster, Altlastenkataster, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über Altablagerungen, Altlasteninformationssystem, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Bodeninformationssystem, Auskunft über Altlasten, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Auskunft über Verdachtsflächen, Altstandorte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English