Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und für die somit der Verdacht auf eine gefährliche Schadstoffverunreinigung des Bodens besteht. Als Altlasten werden solche Grundstücke dann bezeichnet, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen worden ist, dass gefährliche Bodenverunreinigungen vorliegen.

    Altlastverdachtsflächen und Altlasten werden in Thüringen in einem Kataster erfasst. Dieses Kataster trägt die Bezeichnung „THALIS“ (Thüringer Altlasteninformationssystem).

    Grundstückseigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse benötigen aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen. Beispielsweise können Sie anfragen, ob ein bestimmtes Grundstück dort registriert ist. Schriftliche Auskünfte sind allerdings kostenpflichtig.

    Hinweise für Erfurt: Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster

    • Auskunftserteilung aus dem Altlastenkataster
    • Verwaltung des Altlastenkatasters
    • Auskunftserteilung aus dem Altlastenkataster
    • Verwaltung des Altlastenkatasters

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen

    ID: L100038_212949102

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises (bzw. der kreisfreien Stadt), in dem sich das betreffende Grundstück befindet.

    Die Unteren Bodenschutzbehörden sind in Thüringen für die Altlastenbearbeitung zuständig. Dort liegen unter Umständen auch Gutachten und Untersuchungsberichte für das Grundstück vor. Außerdem können diese Behörden oft auch Hinweise darüber geben, wie dringend der Altlastverdacht ist, ob alle Grundstücksteile gleichermaßen von dem Verdacht betroffen sind und wie hoch etwaige Untersuchungs- und Sanierungskosten sein werden. Möglicherweise wird im Zuge Ihrer Anfrage auch eine Aktualisierung bzw. Bereinigung des Katasters vorgenommen.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Wasser/Boden/Altlasten

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 18

    99085 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5


    Steinplatz

    Bus: 9

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5


    Steinplatz

    Bus: 9

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: Wasserbehoerde.Umweltamt@Erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-2631

    Fax: 0361 655-2609

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Der Antrag kann formlos gestellt werden. Spezielle Formulare werden nicht benötigt. Allerdings muss der Antrag mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Antragstellers
    • Gemarkung, Flur und Flurstück(e), für das (die) die Auskunft beantragt wird
    • Erklärung des Antragstellers, dass er die anfallenden Bearbeitungskosten übernehmen wird

    Hilfreich sind ferner die Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, damit die Behörde bei Rückfragen schneller Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie mit der erteilten THALIS-Auskunft oder den dafür erhobenen Kosten nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch bei der Behörde einlegen, die den Auskunftsbescheid erlassen hat. Dabei sind bestimmte Fristen zu beachten (siehe oben unter „Welche Fristen muss ich beachten?“).

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten, die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Jedoch müssen Sie, wenn Sie mit einer erteilten THALIS-Auskunft oder den dafür erhobenen Kosten nicht einverstanden sind,  den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides einlegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Auskunftserteilung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats.

    Kosten

    Bei schriftlicher Auskunftserteilung ist die Behörde gesetzlich verpflichtet, Bearbeitungsgebühren zu erheben. Diese werden nach Zeitaufwand bemessen. Die Gebühren müssen jedoch mindestens 5,00 und dürfen höchstens 500,00 € betragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Jedermann hat das Recht, Auskünfte aus dem THALIS zu erhalten. Die Behörde ist jedoch gesetzlich verpflichtet, für schriftliche Auskünfte Gebühren zu erheben. Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten empfiehlt es sich daher, vor der Antragstellung bei der Behörde anzufragen, wie hoch die Kosten sein werden.
    • Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
    • Viele der landläufig als „Altlasten“ bezeichneten Sachverhalte, wie ruinöse Gebäude, verunreinigte Bausubstanz, Asbestverkleidungen und -dächer, auf Grundstücken zurückgelassene Abfälle (z.B. Fässer oder Gebinde mit gefährlichen Inhaltsstoffen), Fundmunition, Bombenblindgänger, Autowracks und selbst größere Ablagerungen von ungefährlichen Abfällen (wie unbelasteter Bauschutt oder Erdaushub, Autoreifen etc.) sind keine Altlasten im Sinne des Gesetzes.
    • Auch auf Grundstücken, die nicht oder nicht mehr im THALIS enthalten sind, können Schadstoffbelastungen des Bodens vorliegen. In Betrieb befindliche Anlagen fallen nämlich nicht unter den gesetzlichen Altlastenbegriff, selbst wenn dort gefährliche Bodenverunreinigungen vorhanden sind. Außerdem werden all diejenigen Grundstücke aus dem THALIS gelöscht, bei denen die Bodenverunreinigungen so geringfügig sind, dass die die gegenwärtige Grundstücksnutzung gefahrlos möglich ist. Sobald das betreffende Grundstück jedoch sensibler genutzt werden soll (z.B. als Kinderspielfläche, wohnbaulich, als Garten etc.) lebt der Altlastverdacht unter Umständen wieder auf. Außerdem können bei Aushubarbeiten auf solchen Grundstücken erhöhte Entsorgungskosten anfallen.

    Resümee:

    Selbst wenn ein Grundstück nicht oder nicht mehr im THALIS registriert ist, kann der Grundstückswert aus verschiedenen anderen Gründen erheblich gemindert sein. Außerdem können auch in diesem Fall beträchtliche Kosten für die Entsorgung von Abfällen, den Abriss von Gebäuden und die Sanierung von Bodenverunreinigungen anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz am 04.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)