Hilfe in anderen Lebenslagen Beratung

    Altenhilfe

    Beschreibung

    Im Rahmen der offenen Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung zu folgenden Punkten:

    • Beratung in allen Lebensfragen
    • Aufzeigen von Hilfsangeboten
    • Angebote in der Ehrenamtsarbeit
    • Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung
    • Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung
    • Information über Begegnungsstätten

    zuständige Stelle

    Sozialamt, Wohlfahrtsverband

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt sowie die Wohlfahrtsverbände (Seniorenbüros, Seniorenbeauftragte der Städte und Gemeinden).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenfeststellung

    Beschreibung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, sind Grundsicherungsleistungen zu gewähren.

    Hilfe zur Pflege

    Leistungen der Hilfe zur Pflege können gewährt werden bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege und stationärer Pflege.

    Schwerbehindertenfeststellung

    Das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren ermöglicht es behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen eine Vielzahl von Rechten und Einsparungen finanzieller Art in Anspruch zu nehmen mit dem Ziel die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Nachteile auszugleichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsamtes beraten Sie gern und nehmen Ihren Antrag entgegen.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-771(Schwerbehindertenfeststellungsverfahren)

    E-Mail: sozialamt@lra-soemmerda.de(Sozialamt)

    E-Mail: schwb@lra-soemmerda.de(Schwerbehindertenfeststellung)

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2013

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Stichwörter

    Zuwendung, Blindenfonds, Pflegesatz, Alter, Rentner, Alteneinrichtung, Älter werden, Budgetfrage, Ruhestand, Sozialhilfe, Stationäre Alten- und Pflegeeinrichtung, Blindenhilfe, Bestattungskosten, Vollstationäre Pflege, Haushaltshilfe, Investitionskostenzuschuss, Zuwendungen, Leitstelle, Blindengeld, Stationäre Hilfe, Haushaltsführung, Budgetfragen, Pflegeeinrichtung, Renten, Seniorenhilfe, Seniorenberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024