Altenhilfe
Beschreibung
Im Rahmen der offenen Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung zu folgenden Punkten:
- Beratung in allen Lebensfragen
- Aufzeigen von Hilfsangeboten
- Angebote in der Ehrenamtsarbeit
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Betätigung
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) bei Behinderung
- Information über Begegnungsstätten
zuständige Stelle
Sozialamt, Wohlfahrtsverband
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt sowie die Wohlfahrtsverbände (Seniorenbüros, Seniorenbeauftragte der Städte und Gemeinden).
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenfeststellung
Beschreibung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, sind Grundsicherungsleistungen zu gewähren.
Hilfe zur Pflege
Leistungen der Hilfe zur Pflege können gewährt werden bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege und stationärer Pflege.
Schwerbehindertenfeststellung
Das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren ermöglicht es behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen eine Vielzahl von Rechten und Einsparungen finanzieller Art in Anspruch zu nehmen mit dem Ziel die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Nachteile auszugleichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsamtes beraten Sie gern und nehmen Ihren Antrag entgegen.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-771(Schwerbehindertenfeststellungsverfahren)
E-Mail: sozialamt@lra-soemmerda.de(Sozialamt)
E-Mail: schwb@lra-soemmerda.de(Schwerbehindertenfeststellung)
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit am 06.12.2012
Stichwörter
Zuwendung, Blindenfonds, Pflegesatz, Alter, Rentner, Alteneinrichtung, Älter werden, Budgetfrage, Ruhestand, Sozialhilfe, Stationäre Alten- und Pflegeeinrichtung, Blindenhilfe, Bestattungskosten, Vollstationäre Pflege, Haushaltshilfe, Investitionskostenzuschuss, Zuwendungen, Leitstelle, Blindengeld, Stationäre Hilfe, Haushaltsführung, Budgetfragen, Pflegeeinrichtung, Renten, Seniorenhilfe, Seniorenberatung