• Eisenach (Landkreis Wartburgkreis, Thüringen)
Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung Für In-Vitro-Diagnostika - aktiv

Freiverkaufszertifikate für aktive In-vitro Diagnostika beantragen

Hersteller von In-vitro-Diagnostika können ein Freiverkaufszertifikat beantragen. Dieses bestätigt, dass der Hersteller oder Bevollmächtigte seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.

Beschreibung

Sie sind verantwortlich für das Inverkehrbringen nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/746 eines In-vitro Diagnostikums und möchten dieses außerhalb der Union exportieren? Sofern von den Behörden des Empfängerlandes verlangt, stellt die jeweils zuständige Behörde auf ihren Antrag hin ein Freiverkaufszertifikat nach § 10 MPDG aus.

Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.

Online-Dienst

Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten online beantragen

ID: L100038_224769487

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Version

Technisch erstellt am 18.12.2024

Technisch geändert am 18.12.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Dezernat 21 (Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung)

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Dezernat 21 (Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung).

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera

Adresse

Hausanschrift

Tennstedter Straße 8/9

99947 Bad Langensalza

dient als Postanschrift

Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Lieferanschrift

Otto-Dix-Straße 9

07548 Gera

Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 361 57-38210

E-Mail: medizinprodukte@tlv.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 10.07.2013

Technisch geändert am 24.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Konformitätserklärung
  • Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
  • Produktliste

Voraussetzungen

  • Produkt muss nach Artikel 5 Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/746 eines Invitro Diagnostikums in Verkehr gebracht werden
  • Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für In-vitro-Diagnostika stellen

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch nach VwVfG gegen die Ablehnung eines Antrags und die Gebührenerhebung

Verfahrensablauf

  1. Sie reichen Ihren Antrag online ein.
  2. Die zuständige Behörde prüft die mitgelieferten beziehungsweise vorhandenen Unterlagen.
  3. Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  4. Die zuständige Behörde stellt das Freiverkaufszertifikat aus.
  5. Die zuständige Behörde erstellt einen Kostenbescheid für die erbrachte Leistung.

Fristen

Ein Freiverkaufszertifikat gemäß § 10 MPDG  enthält keine Befristungen. Es bestätigt den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums. Über die Dauer der Gültigkeit des Freiverkaufszertifikates entscheidet jedes Empfängerland selbst

Bearbeitungsdauer

1 bis 4 Wochen

Kosten

Die Gebühren fallen individuell unterschiedlich aus.

Das Medizinprodukterecht ist Bundesrecht, der Vollzug erfolgt in der Hoheit der jeweiligen Bundesländer. Daher ist die jeweilige Kostenver- oder Gebührenordnung des Bundeslands zur Anwendung zu bringen. In Thüringen ist dies derzeit die Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO).

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 20.11.2024

Version

Technisch erstellt am 25.11.2024

Technisch geändert am 19.12.2024

Stichwörter

Ausfuhr von Medizinprodukten, Apostille Länderspezifisch, Bescheinigung § 10 MPDG, In-vitro Diagnostika, Beglaubigung Länderspezifisch, Exportzertifikate für Medizinprodukte, IVDR, Legalisierung Länderspezifisch, Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten, Exportbescheinigung, FSC, Free Sales Certificate

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024