Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie die Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme Zeit.
Wenn Sie eine Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.
zuständige Stelle
Untere Immissionsschutzbehörde
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Untere Immissionsschutzbehörde der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Chemikalienrecht
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03672 823-834
E-Mail: immissionsschutz@kreis-slf.de
E-Mail: abfallueberwachung@kreis-slf.de
E-Mail: umweltamt@kreis-slf.de
erforderliche Unterlagen
- Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
- Lageplan
Voraussetzungen
- Ihre Anlage überquert oder liegt
- auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder
- innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder
- auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner. Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die Anzeige mit dem Lageplan schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft sie.
- Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
Fristen
Sie müssen die Anzeige bis mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Sie müssen die Anzeige bis spätestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) am 27.11.2024
Stichwörter
Kilovolt, Niederfrequenzanlage, Hochspannungsmasten, Meldung, elektromagnetische Felder, Leitungen, Inbetriebnahme Niederfrequenzanlage, Gleichstromanlage, Datenblatt, Spannung, Erdkabel, Inbetriebnahme Gleichstromanlage, Anmeldung