Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Chemikalienrecht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03672 823-834
E-Mail: immissionsschutz@kreis-slf.de
E-Mail: abfallueberwachung@kreis-slf.de
E-Mail: umweltamt@kreis-slf.de
Zuständigkeit für
Kreis Saalfeld-Rudolstadt (Thüringen)
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Batterien - Entsorgung
- Die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen
- Die Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen
- Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
- Emissionserklärung abgeben – als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
- Gefährliche Stoffe und Gemische: Gewerbsmäßiger Umgang - Erlaubnis nach Chemikalien-Verbotsverordnung
- Genehmigung zum vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutz (Immissionen/ Emissionen)
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen vorlegen
- Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Transport nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (Sammeln und Befördern) Genehmigung
- Überprüfung der erhöhten Gefahr durch Störfälle beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Wesentliche Änderungen von Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Wilden Müll zur Entsorgung melden
- Zulassung des vorzeitigen Beginns einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen