Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme

    Sachkundeprüfung für die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen

    Bestimmte gefährliche Stoffe oder Gemische dürfen Sie nur abgeben, wenn Sie über die erforderliche Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung verfügen.

    Beschreibung

    Bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische unterliegen Abgabebeschränkungen und weiteren gesetzlichen Regelungen. Wenn Sie als Hersteller, Einführer oder Händler gefährliche Stoffe und Gemische abgeben, müssen Sie Ihre Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung nachweisen können. Diesen Nachweis können Sie durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung erhalten.

    Online-Dienst

    OD Antrag auf Sachkundeprüfung ChemVerbotsV

    ID: L100038_224374970

    Beschreibung

    Antrag auf Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 73 (Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit) - Abteilung 7.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit

    Adresse

    Postanschrift

    Göschwitzer Straße 41

    07745 Jena

    Hausanschrift

    Harry-Graf-Kessler-Straße 1

    99423 Weimar

    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Technisch geändert am 04.09.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis über Vorkenntnisse (Zeugnisse) in Abhängigkeit von der gewählten Prüfungsart
    • Gegebenenfalls Kostenübernahmeerklärung, sofern Kosten durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber) übernommen werden sollen 

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Antrag muss am Prüfungstag vollständig ausgefüllt vorliegen
    • Antrag muss auf die benötigte Prüfungsart bezogen sein:
      • umfassende Sachkundeprüfung
      • eingeschränkte Sachkundeprüfung
      • eingeschränkte Sachkundeprüfung für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
    • eingeschränkte stoffspezifische Sachkundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Sie können innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der nicht bestandenen Prüfung Klage beim Verwaltungsgericht Weimar erheben.
    • Information über Möglichkeit auf Wiederholungsprüfung

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Prüfungsantrag entsprechend der von Ihnen benötigten Prüfungsart bei der Behörde. Es wird zwischen folgenden Prüfungsarten unterschieden:
      • umfassende Sachkundeprüfung
      • eingeschränkte Sachkundeprüfung
      • eingeschränkte Sachkundeprüfung für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
      • eingeschränkte stoffspezifische Sachkundeprüfung
    • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie den Prüfungstermin durch die Behörde.
    • Vor Beginn der Prüfung wird Ihre Identität geprüft. Die Prüfung wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Je nach gewählter Prüfungsart dauert die Prüfung zwischen 60 und 120 Minuten.
    • Nach bestandener Prüfung wird Ihnen ein Zeugnis über die Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung ausgestellt und persönlich zugestellt. Zudem wird ein Kostenbescheid erlassen.
    • Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, wird Ihnen das Prüfungsergebnis schriftlich mitgeteilt und ein Kostenbescheid erlassen.
    • Sie können gegebenenfalls eine Wiederholungsprüfung beantragen und absolvieren.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Den ausgefüllten Antrag und die damit verbundenen Unterlagen sollten Sie spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn dem TLUBN per E-Mail oder über ThAVEL zusenden. Die Prüfung wird abgesagt, wenn nicht eine Woche vor dem Prüfungstermin Anträge vorliegen.)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert durchschnittlich vier Wochen. Die Ausstellung des Zeugnisses und des Kostenbescheides nach der Prüfung dauern durchschnittlich vier Wochen.)

    Kosten

    • umfassende Sachkundeprüfung: 125,00 Euro • Kosten für Wiederholungsprüfung abweichend: Gebühr 125.0 EUR

    • eingeschränkte Sachkundeprüfung: 100,00 Euro • Kosten für Wiederholungsprüfung abweichend: Gebühr 100.0 EUR

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    • Sie können bei Antragsstellung gegebenenfalls die freiwillige Kostenübernahme durch Dritte (zum Beispiel Ihren Arbeitgeber) prüfen und in Anspruch nehmen.
    • Falsche Angaben im Antrag führen zum Ausschluss.
    • Während der Prüfung sind elektronische Hilfsmittel nicht zugelassen.
    • Wir empfehlen vor dem Ablegen der Prüfung eine entsprechende Fortbildung zu besuchen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) am 01.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)