Förderung von Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen, die für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung erforderlich sind
Mit der Förderung wissenschaftlicher unterstützt und damit die Potenziale zur weiteren Stärkung der Innovationskraft Thüringens erschlossen werden.
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen unterstützt wissenschaftliche Forschungseinrichtungen in Thüringen bei wissenschaftlichen Forschungsvorhaben und Geräteausstattung für Forschungsvorhaben.
Förderfähige Ausgaben sind:
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Fremdleistungen
- Investitionsausgaben für vorhabenspezifische Geräteinfrastruktur
Sie erhalten die Förderung als Zuwendung: Für Geräteausstattung betragen die Zuwendungen 90 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben und für wissenschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 Prozent.
Unterhalb eines Schwellenwertes von 5.000 Euro findet keine Förderung statt.
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Thüringer Aufbaubank, Abt. Technologieförderung.
Ansprechpartner
Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal https://thueringer-foerderportal.eu an die Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten.
Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.
Es bestehen die folgenden schriftformersetzenden, digitalen Möglichkeiten: Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur, Nutzung einer Anmeldung mit substantiellem Vertrauensniveau.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja (Antrag),
Schriftformersetzende Möglichkeiten:
- Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur,
- Nutzung einer Anmeldung mit substantiellem Vertrauensniveau
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Fristen
- Es sind die Fristen des Wettbewerbsaufrufes ist zu beachten.
- Mit dem Vorhaben darf erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 18.06.2024
Stichwörter
Förderung Forschung, Geräteausstattung