InnoInvest beantragen

    Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 EUR.

    Beschreibung

    Der Freistaat Thüringen fördert kleine und mittelständische Unternehmen bei innovativen Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter.

    Sie erhalten die Förderung in den Bereichen:

    • Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,
    • Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.

    Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.

    Bei dem Investitionsvorhaben muss es sich entweder um:

    • ein neues Produktionsverfahren, welches zu wettbewerbsfähigen und zukunftsrelevanten neuen Produkten/ Dienstleistungen führt, oder
    • eine Prozessinnovation, die etablierte Produkte optimiert oder kostengünstiger bzw. ressourcenschonender herstellt, oder
    • ein neues Geschäftsmodell oder neue/n organisatorische/n Prozess/ Struktur, der die Leistungsfähigkeit/ Produktivität des Unternehmens erhöht,

    handeln.

    Beiträge zur Digitalisierung des Unternehmens können ebenfalls gefördert werden, sofern diese zu den Punkten der Innovationsvorhaben passen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

    • bei Ausgaben von 30.000 EUR bis 50.000 EUR erhalten Sie einen Zuschuss von 10.000 EUR
    • bei Ausgaben von 50.000,01 EUR bis 100.000 EUR erhalten Sie einen Zuschuss von 20.000 EUR
    • bei Ausgaben von 100.000,01 EUR bis 150.000 EUR erhalten Sie einen Zuschuss von 30.000 EUR
    • bei Ausgaben von 150.000,01 EUR bis 200.000 EUR erhalten Sie einen Zuschuss von 40.000 EUR
    • bei Ausgaben von 200.000,01 EUR bis 250.000 EUR erhalten Sie einen Zuschuss von 50.000 EUR

    Von der Förderung ausgeschlossene Ausgaben sind unter anderem:

    • Grundstücks- und Immobilienerwerb,
    • Eigenleistungen,
    • Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Mietkauf oder Lieferantendarlehen finanziert werden,
    • Schulungen, Weiterbildungen, Warenlager und Verbrauchsmaterial und
    • Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung.

    Online-Dienst

    Jetzt Ihre Förderung im Thüringer Förderportal beantragen!

    ID: L100038_220584471

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Thüringer Aufbaubank.

    Ansprechpartner

    Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Gorkistraße 9

    99084 Erfurt

    S-Finanzzentrum

    Postfachadresse

    Postfach 90 02 44

    99105 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 7447-271

    Telefon Festnetz: 0361 7447-0

    E-Mail: info@aufbaubank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.
    Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal https://thueringer-foerderportal.eu an die Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.
    Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:

    • Investitions- und Finanzierungsplan
    • Durchfinanzierungsbestätigung/Bereitschaftserklärung der Hausbank oder des Steuerberaters
    • De-minimis-Erklärung
    • KMU-Bewertung
    • Formular "Erläuterungen zum Vorhaben"
    • Angebote (mind. 3 vergleichbare Angebote für jedes Wirtschaftsgut)
    • Gewerbeanmeldung
    • ggf. Finanzierungsverträge, Franchiseverträge
    • bei Existenzgründungen:
      • Konzept, aus dem ersichtlich ist, warum die Gründung als innovativ gilt und sich von anderen branchengleichen Unternehmen unterscheidet 
      • Lebenslauf der gründenden Gesellschafter
      • Stellungnahme der zuständigen Kammer zum Nachweis der Tragfähigkeit des Unternehmens
         

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Förderfähig sind:

    • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 
    • wirtschaftsnahe und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

    • Die Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
    • die zuwendungsfähigen Investitionssumme des Vorhabens darf 30.000 EUR nicht unterschreiten.
    • Das Vorhaben muss im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2029 vollständig durchgeführt werden.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Aufbaubank am 14.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Stichwörter

    Wettbewerbsfähige Dienstleistungen, Prozessinnovation, Digitalisierung, Wettbewerbsfähige Produkte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English