Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ beantragen
Für bestimmte Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und zur Entwicklung von Fließgewässern können Sie eine Förderung erhalten.
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben der Fließgewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos durch
- Wiedergewinnung natürlicher Retentionsräume durch Deichrückbau und Deichverlegung,
- Neubau oder Erweiterung von Stau- oder Hochwasserschutzanlagen
- Einsatz von mobilen Hochwasserschutzsystemen
- Maßnahmen des Gewässerausbaus zu Verbesserung des Abflussvermögens
- technische Konzepte, Planungen und vorbereitende Untersuchungen sowie
- die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes.
Außerdem erhalten Sie die Förderung für Vorhaben zur Entwicklung von Fließgewässern durch
- die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen beziehungsweise die Initiierung einer naturnahen Entwicklung,
- die Verbesserung von Lebensräumen im Uferbereich
- die Verbesserung der Durchgängigkeit sowie
- die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten und -plänen.
Sie erhalten die Förderung auch für biberinduzierte Mehraufwendungen.
Darüber hinaus können Sie eine Förderung für die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Online-Dienst
Thüringer Förderportal (EFRE-Portal 2021-2027)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.
Ansprechpartner
Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Vorhaben der Kommunen beziehungsweise der Gewässerunterhaltungsverbände:
Bitte reichen Sie per E-Mail folgende Unterlagen ein:
- ausgefüllte Förderanfrage / Maßnahmenliste und die im Formular angegebenen Anlagen
Vorhaben Dritter beziehungsweise Anträge zur Erstausstattung von Wasserwehrdiensten oder für biberinduzierten Mehraufwand:
Bitte reichen Sie Ihren Antrag über das Thüringer Förderportal bei der Thüringer Aufbaubank ein. Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen sind für Sie im Förderportal aufgeführt.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie je nach Maßnahme als Gewässerunterhaltungsverbände sowie Kommunen.
Für Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter Sie insbesondere als natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer der Anlagen einen Antrag stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss Bestandteil der jährlichen Förderliste zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung sein. Das gilt nicht für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes.
- Bei der Planung und Durchführung von Vorhaben müssen Sie die Erfordernisse von Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege miteinbeziehen.
- Für bauliche Vorhaben müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewilligung die für das Vorhaben nötigen rechtlichen Voraussetzungen vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen Entscheidungen der Behörde können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Verfahrensablauf
Nach der Einreichung Ihre Förderanfrage / Ihrer Maßnahmenliste wird Ihr Vorhaben geprüft und bewertet. Wird Ihr Vorhaben zur Förderung ausgewählt, erhalten Sie über das Onlineportal eine Aufforderung zur Antragstellung innerhalb einer festgelegten Frist.
Vorhaben zur Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter, zur Erstausstattung von Wasserwehren sowie zur Erstattung von biberinduziertem Mehraufwand beantragen Sie direkt über das Onlineporta l.
Sind alle Unterlagen vollständig und der Antrag erfüllt die Voraussetzungen, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen .
Während der Umsetzung des Vorhabens fordern Sie auf der Grundlage bezahlter Rechnungen / Personalausgaben die Zuwendung über das Förderportal an.
Ist das Vorhaben beendet, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten einen Verwendungsnachweis über das Förderportal einreichen.
Fristen
Stellen Sie für Vorhaben zur Verringerung des Hochwasserrisikos bitte bis zum 28.2. des Vorjahres eine Förderanfrage an die Thüringer Aufbaubank (TAB). Anträge für die erstmalige Ausstattung zur Wahrnehmung des Wasserwehrdienstes können Sie fortlaufend stellen.
Stellen Sie als Gewässerunterhaltungsverband für Vorhaben zur Entwicklung von Fließgewässern bis zum 28.2 des Vorjahres Maßnahmenlisten zusammen und reichen Sie diese bei der TAB ein. Den Antrag zur Erstattung von biberinduzierten Mehraufwendungen beantragen Sie bis zum 31.03. des Folgejahres.
Einen Antrag zur Herstellung der Durchgängkeit an Anlagen Dritter können Sie fortlaufend stellen.
Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst beginnen, wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben.
Innerhalb des Vorhabenslaufzeit sind die Zuwendungen des jeweiligen Jahres bis zum 31.10. des Jahres zur Auszahlung abzurufen.
Sechs Monate nach Vorhabensende müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen.
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Wochen (Nach Vollständigkeit der Ihrer Antragsunterlagen erfolgt eine Entscheidung in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen.)
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Bemerkungen
Mit diesem Förderprogramm werden Gelder der EU Entwicklung ausgereicht. Aus diesem Grund müssen Sie bestimmte Verpflichtungen einhalten, indem Sie öffentlich auf die Unterstützung des Projektes mit EU-Fördergeldern hinweisen. Die genauen Verpflichtungen (Veröffentlichungen auf der Website, Plakat oder Bauschild) teilen wir Ihnen mit dem Zuwendungsbescheid mit.
Sofern Sie unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen machen oder Angaben über subventionserhebliche Tatsachen unterlassen, können Sie sich wegen Subventionsbetruges strafbar machen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Aufbaubank am 06.06.2024