Förderung der Investitionen in Straßenbahnen beantragen
Für Investitionsvorhaben zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung eines attraktiven Angebots im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen können Sie als Unternehmen eine Förderung erhalten.
Beschreibung
Das Land Thüringen unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung des Angebots im ÖPNV in Thüringen.
Für Vorhaben in diesen Bereichen können Sie Förderungen erhalten:
- Erhöhung des Grades der Barrierefreiheit,
- Verbesserung der Fahrgastinformation,
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss:
- Zuwendungshöhe von bis zu 50 Prozent beim Kauf von neuen barrierefreien Straßenbahnfahrzeugen
- Zuwendungshöhe von bis zu 75 Prozent bei Telematikvorhaben im ÖPNV
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zuständige Stelle
Thüringer Aufbaubank
Ansprechpartner
Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ihr Vorhaben muss:
- Zur Verbesserung des ÖPNV erforderlich sein,
- den örtlichen, regionalen und landesweiten Verkehrsplanungen und -entwicklungen nicht entgegenstehen,
- bau-, verkehrs und systemtechnisch einwandfrei und unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
- mindestens 5.000 € (netto) zuwendungsfähiger Ausgaben haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut. Nach Ihrer Förderanmeldung gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und dessen Entscheidung über die Aufnahme Ihres Vorhabens in das jährliche Förderprogramm, müssen Sie bei der Thüringer Aufbaubank einen Antrag stellen.
Den Antrag auf Gewährung einer Förderung müssen Sie unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal an die Thüringer Aufbaubank (TAB) richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.
Fristen
Die Anmeldung von Vorhaben zum jährlichen Investitionsprogramm müssen Sie gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr spätestens zum 30. September des dem Vorhabensbeginn vorhergehenden Jahres vornehmen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 17.05.2024
Stichwörter
Verbesserung Fahrgastbedingungen, Schienenpersonennahverkehr, Straßenpersonennahverkehr