Förderung der Investitionen in Straßenbahnen beantragen

    Für Investitionsvorhaben zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung eines attraktiven Angebots im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen können Sie als Unternehmen eine Förderung erhalten.

    Beschreibung

    Das Land Thüringen unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung des Angebots im ÖPNV in Thüringen.

    Für Vorhaben in diesen Bereichen können Sie Förderungen erhalten:

    • Erhöhung des Grades der Barrierefreiheit,
    • Verbesserung der Fahrgastinformation,

    Sie bekommen die Förderung als Zuschuss:

    • Zuwendungshöhe von bis zu 50 Prozent beim Kauf von neuen barrierefreien Straßenbahnfahrzeugen
    • Zuwendungshöhe von bis zu 75 Prozent bei Telematikvorhaben im ÖPNV

    Online-Dienst

    Jetzt Ihre Förderung im Thüringer Förderportal beantragen!

    ID: L100038_220584471

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Thüringer Aufbaubank

    Ansprechpartner

    Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Gorkistraße 9

    99084 Erfurt

    S-Finanzzentrum

    Postfachadresse

    Postfach 90 02 44

    99105 Erfurt

    Kontakt

    Fax: 0361 7447-271

    Telefon Festnetz: 0361 7447-0

    E-Mail: info@aufbaubank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ihr Vorhaben muss:

    • Zur Verbesserung des ÖPNV erforderlich sein,
    • den örtlichen, regionalen und landesweiten Verkehrsplanungen und -entwicklungen nicht entgegenstehen,
    • bau-, verkehrs und systemtechnisch einwandfrei und unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
    • mindestens 5.000 € (netto) zuwendungsfähiger Ausgaben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klagemöglichkeit gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut. Nach Ihrer Förderanmeldung gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und dessen Entscheidung über die Aufnahme Ihres Vorhabens in das jährliche Förderprogramm, müssen Sie bei der Thüringer Aufbaubank einen Antrag stellen.

    Den Antrag auf Gewährung einer Förderung müssen Sie unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal an die Thüringer Aufbaubank (TAB) richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.

    Fristen

    Die Anmeldung von Vorhaben zum jährlichen Investitionsprogramm müssen Sie gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr spätestens zum 30. September des dem Vorhabensbeginn vorhergehenden Jahres vornehmen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 17.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Schienenpersonennahverkehr, Verbesserung Fahrgastbedingungen, Straßenpersonennahverkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de