Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen

    Gesteinsbaustoffe für den Straßenbau können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische im Bereich der Thüringer Straßenbauverwaltung aufnehmen lassen.

    Beschreibung

    Als Hersteller von Gesteinsbaustoffen - natürlich, RC-Baustoffe und industriell hergestellte Nebenprodukte – können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische aufnehmen lassen.

    Durch Veröffentlichung von Ihnen als Hersteller in der Liste Thüringen können die Anwender, zum Beispiel andere Bauverwaltungen und Baufirmen, ersehen, welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck des entsprechenden Herstellers geeignet sind.

    Online-Dienst

    Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen

    ID: L100038_225748487

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    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Referat 35.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 35 "Bautechnik und Qualitätssicherung"

    Adresse

    Hausanschrift

    Hallesche Straße 15

    99085 Erfurt

    Stichwörter

    Baustoffgemische, Straßenbau Straßenbaubehörde Baumaterial Baustoffe Straßenbau Gesteine Prüfstellen

    Version

    Technisch erstellt am 18.04.2024

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Schichten ohne Bindemittel: Fremdüberwachungszeugnisse, Sortenverzeichnisse, Umweltverträglichkeit
    • Gesteinskörnungen: Prüfberichte aus der freiwilligen Güteüberwachung, Leistungserklärungen, Produktzertifikat Alkali, Umweltverträglichkeit

    Voraussetzungen

    • Sie sind Hersteller von Schichten ohne Bindemittel und/oder Gesteinskörnungen (natürliche Baustoffe, RC-Baustoffe, industriell hergestellte Nebenprodukte)
    • Sie wollen in den Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung liefern.
    • Sie führen eine kontinuierliche Güteüberwachung ihrer Produkte durch.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie als Hersteller oder beauftragte Prüfstelle den Antrag zur Ausstellung der Eignungsbeurteilung und Aufnahme in die Liste über ein Online-Portal.
    • In diesem Online-Portal laden Sie alle benötigten Unterlagen für den jeweiligen Prüfdurchgang hoch, welche zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind beziehungsweise treffen Sie eine Aussage über die Gültigkeit der Unterlagen ,zum Beispiel über die Aktualität der Leistungserklärungen.
    • Erst wenn Sie Ihre Unterlagen Vollständig eingereicht haben, bearbeitet die zuständige Stelle Ihren Antrag und Aufnahme in die Liste kann erfolgen.

    Fristen

    Die Geltungsdauer ist abhängig vom Ablauf der festgelegten Gültigkeit.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vorhanden sind.

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 02.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2024

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Stichwörter

    Prüfberichte, Güteüberwachung, Fremdüberwachung, Bautechnik, Baustoffgemische, TL G SoB-StB, Liste Thüringen, Qualitätssicherung, Gesteinskörnungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024