Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen
Gesteinsbaustoffe für den Straßenbau können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische im Bereich der Thüringer Straßenbauverwaltung aufnehmen lassen.
Beschreibung
Als Hersteller von Gesteinsbaustoffen - natürlich, RC-Baustoffe und industriell hergestellte Nebenprodukte – können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische aufnehmen lassen.
Durch Veröffentlichung von Ihnen als Hersteller in der Liste Thüringen können die Anwender, zum Beispiel andere Bauverwaltungen und Baufirmen, ersehen, welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck des entsprechenden Herstellers geeignet sind.
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Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Referat 35.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 35 "Bautechnik und Qualitätssicherung"
Adresse
Hausanschrift
Stichwörter
Baustoffgemische, Straßenbau Straßenbaubehörde Baumaterial Baustoffe Straßenbau Gesteine Prüfstellen
erforderliche Unterlagen
- Schichten ohne Bindemittel: Fremdüberwachungszeugnisse, Sortenverzeichnisse, Umweltverträglichkeit
- Gesteinskörnungen: Prüfberichte aus der freiwilligen Güteüberwachung, Leistungserklärungen, Produktzertifikat Alkali, Umweltverträglichkeit
Voraussetzungen
- Sie sind Hersteller von Schichten ohne Bindemittel und/oder Gesteinskörnungen (natürliche Baustoffe, RC-Baustoffe, industriell hergestellte Nebenprodukte)
- Sie wollen in den Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung liefern.
- Sie führen eine kontinuierliche Güteüberwachung ihrer Produkte durch.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Stellen Sie als Hersteller oder beauftragte Prüfstelle den Antrag zur Ausstellung der Eignungsbeurteilung und Aufnahme in die Liste über ein Online-Portal.
- In diesem Online-Portal laden Sie alle benötigten Unterlagen für den jeweiligen Prüfdurchgang hoch, welche zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind beziehungsweise treffen Sie eine Aussage über die Gültigkeit der Unterlagen ,zum Beispiel über die Aktualität der Leistungserklärungen.
- Erst wenn Sie Ihre Unterlagen Vollständig eingereicht haben, bearbeitet die zuständige Stelle Ihren Antrag und Aufnahme in die Liste kann erfolgen.
Fristen
Die Geltungsdauer ist abhängig vom Ablauf der festgelegten Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vorhanden sind.
Kosten
kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Liste Güteüberwachung Gesteinskörnungen und Schichten ohne Bindemittelzusätzliche Informationen unter: Kapitel Liste/Kataloge/Allgemeine Vorschriften
- Liste Güteüberwachung Mineralische Ersatzbaustoffezusätzliche Informationen unter: Kapitel Liste/Kataloge/Allgemeine Vorschriften
- Informationsblatt Gestein Nr. 1zusätzliche Informationen unter: Kapitel Gesteine --> Gesteinskörnungen und Schichten ohne Bindemittel im Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 02.05.2024
Stichwörter
Prüfberichte, Güteüberwachung, Fremdüberwachung, Bautechnik, Baustoffgemische, TL G SoB-StB, Liste Thüringen, Qualitätssicherung, Gesteinskörnungen