• Unstruttal (Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen)

Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen

Gesteinsbaustoffe für den Straßenbau können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische im Bereich der Thüringer Straßenbauverwaltung aufnehmen lassen.

Beschreibung

Als Hersteller von Gesteinsbaustoffen - natürlich, RC-Baustoffe und industriell hergestellte Nebenprodukte – können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische aufnehmen lassen.

Durch Veröffentlichung von Ihnen als Hersteller in der Liste Thüringen können die Anwender, zum Beispiel andere Bauverwaltungen und Baufirmen, ersehen, welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck des entsprechenden Herstellers geeignet sind.

Online-Dienst

Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen

ID: L100038_225748487

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Version

Technisch erstellt am 24.01.2025

Technisch geändert am 20.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Referat 35.

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 35 "Bautechnik und Qualitätssicherung"

Adresse

Hausanschrift

Hallesche Straße 15

99085 Erfurt

Stichwörter

Baustoffgemische, Straßenbau Straßenbaubehörde Baumaterial Baustoffe Straßenbau Gesteine Prüfstellen

Version

Technisch erstellt am 18.04.2024

Technisch geändert am 18.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Schichten ohne Bindemittel: Fremdüberwachungszeugnisse, Sortenverzeichnisse, Umweltverträglichkeit
  • Gesteinskörnungen: Prüfberichte aus der freiwilligen Güteüberwachung, Leistungserklärungen, Produktzertifikat Alkali, Umweltverträglichkeit

Voraussetzungen

  • Sie sind Hersteller von Schichten ohne Bindemittel und/oder Gesteinskörnungen (natürliche Baustoffe, RC-Baustoffe, industriell hergestellte Nebenprodukte)
  • Sie wollen in den Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung liefern.
  • Sie führen eine kontinuierliche Güteüberwachung ihrer Produkte durch.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie als Hersteller oder beauftragte Prüfstelle den Antrag zur Ausstellung der Eignungsbeurteilung und Aufnahme in die Liste über ein Online-Portal.
  • In diesem Online-Portal laden Sie alle benötigten Unterlagen für den jeweiligen Prüfdurchgang hoch, welche zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind beziehungsweise treffen Sie eine Aussage über die Gültigkeit der Unterlagen ,zum Beispiel über die Aktualität der Leistungserklärungen.
  • Erst wenn Sie Ihre Unterlagen Vollständig eingereicht haben, bearbeitet die zuständige Stelle Ihren Antrag und Aufnahme in die Liste kann erfolgen.

Fristen

Die Geltungsdauer ist abhängig vom Ablauf der festgelegten Gültigkeit.
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vorhanden sind.

Kosten

kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr am 02.05.2024

Version

Technisch erstellt am 28.03.2024

Technisch geändert am 27.03.2025

Stichwörter

Prüfberichte, Güteüberwachung, Fremdüberwachung, Bautechnik, Baustoffgemische, TL G SoB-StB, Liste Thüringen, Qualitätssicherung, Gesteinskörnungen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024